Dienstleistungen und BPO/ Sonstige Dienstleistungen
Regulierungsmanagement.
Für Strom- und Gasnetzbetreiber führt die wandelnde Gesetzgebung im Rahmen der Klimaschutzpolitik zu Änderungen und Neuerungen in EnWG, ARegV und den NEV. Dadurch verändern sich die Aufgabenstellungen der Netzbetreiber im Rahmen der Regulierung fortlaufend.
Die Anreizregulierung soll durch staatliche Regulierung Anreize zu Kostensenkungen bei Strom- und Gasnetzbetreibern bewirken.
Die Regulierungsbehörden legen Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber fest, auf deren Basis die Netznutzungsentgelte kalkuliert werden. Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt anhand der Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bzw. der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Ein auf Netzbetreiber zugeschnittenes strategisches Regulierungsmanagement trägt dazu bei, langfristige Spartenergebnisse zu sichern. Trends werden frühzeitig erkennbar, um gegensteuern zu können.
Ein hochspezialisiertes Beraterteam der ENERKO unterstützt Sie gerne bei jeglichen Themen rund um das Thema der strategischen Ausrichtung der Strom- und Gasnetzsparten.

Vorteile für unsere Kunden
- Support für Netzbetreiber
- Verlängerte Werkbank Regulierungsmanagement
Für die Netzbetreiber fallen die zu erfüllenden Aufgaben an wenigen Stichtagen im Jahr an. Die Bearbeitung hat auch dann zu erfolgen, wenn im Unternehmen jährlich wiederkehrende Aufgaben bearbeitet werden müssen wie zB Jahresabschluss und Wirtschaftspläne erstellen. Wir übernehmen den Teil, der im Rahmen der Regulierung benötigt wird. Die Anforderungen der Regulierungsbehörden werden laufend verändert und wir behalten den Überblick über den aktuellen Stand der Vorgaben, Formulare und Kommunikationswege.

Module der Dienstleistungen
- Kalkulation Netznutzungsentgelte Strom und Gas
- Berechnung Regulierungskonto
- Kapitalkostenaufschlag und – abschlag
- Kalkulationen Gasnetz für Nutzungsdaueränderungen und Abschreibungsmodalitäten gem. KANU 2.0 (Auswirkungen auf kalkulatorisches und handelsrechtliches Ergebnis)
- Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV und Sondernetzentgelte nach § 20 Gas-NEV
- Bestimmung von Gleichzeitigkeitsgeraden
- Vermiedene Netzentgelte nach § 18 Strom NEV
- Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
- Plausibilisierung Lastgangdaten
- Bestimmung Entgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (iVm Lastanalysen)
- Antragstellung Kostenprüfung
- Verhandlungen mit Regulierungsbehörden im Rahmen Kostenprüfung
- Prüfung der Bescheide von Regulierungsbehörden
- Kommunikation mit Regulierungsbehörden
- Optimierung Jahresabschlüsse und Strategische Netzplanung im Hinblick auf Kostenprüfung
Unsere Referenzen
Seit Beginn der Regulierung vertrauen über 35 Netzbetreiber in mehreren Bundesländern auf unsere Expertise.
Ihre Ansprechpersonen

