Dienstleistungen und BPO/ Gutachten und Testate
Emissionshandel TEHG und BEHG.
Betreiber von Feuerungsanlagen > 20 MW sind aufgrund der Teilnahme am ETS einer Vielzahl von Berichts- und Überwachungspflichten unterworfen, ebenso Gasnetzbetreiber, die als Inverkehrbringer nach BEHG/ETS II gleiche Pflichten, zu erfüllen haben.
Die Kommunikation mit der zuständigen Behörde, DEHSt im Umweltbundesamt, hat dabei elektronisch zu erfolgen. Die Behörde stellt dazu Formularmanagementsystem, virtuelle Poststelle bzw. Dashboard und das CO2-Register zur Verfügung.
ENERKO begleitet und unterstützt sie bei Erfüllung von Verpflichtungen, die durch den Emissionshandel nach TEHG und BEHG für die Betreiber oder Inverkehrbringer entstehen.

Module der Dienstleistungen
- Termingerechte Information: anstehende Pflichten und ToDo, Regeländerung
- Erstellen im FMS: Emissionsbericht BEHG und TEHG, Zuteilungsdatenbericht EUZuVo, Antrag kostenlose Zuteilung
- Erstellen im FMS, Pflegen des Überwachungsplans
- VPS und Dashboard incl. qualifizierter Signatur
Ihre Ansprechperson

Monika Bell
CO2-Monitoring
Primärenergie- und Hocheffizienztestierung