Wir freuen uns sehr, dass der kommunale Wärmeplan für die Stadt Aachen in dieser Woche im Stadtrat verabschiedet wurde und nun öffentlich ist. Die Stadt Aachen, in der vor 45 Jahren die ENERKO gegründet wurde, ist damit unter den ersten Großstädten in NRW mit abgeschlossener Wärmeplanung.

Die Wärmeplanung für Aachen wurde von EEB ENERKO zusammen mit Gertec, BET, RWTH/IAEW und FhG/FIT erstellt.  Wesentliche Eckpunkte des Plans sind:

Fernwärme: Der Fernwärmeausbau ist das wichtigste Handlungsfeld der Wärmewende mit einem Zielanteil von rund 40 % an dem Wärmebedarf. Durch zunehmend kleinteiligere Erschließung, den Aufbau neuer Erzeuger und den Zusammenschluss bestehender kleinerer Netze sind erhebliche Investitionen erforderlich. Insgesamt ist der Fernwärmeausbau im Zielszenario sehr ambitioniert und an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.

Dezentraler Bereich: Gas- und Ölheizung können nach aktueller Gesetzeslage bis 2045 weiterbetrieben werden, neue Anlagen sind seit 2024 aber nur noch unter Auflagen bzw. übergangsweise genehmigungsfähig. Der in Aachen sehr hohe Bestand an Gasheizungen muss in den dezentralen Wärmeversorgungsgebieten Stück für Stück durch zukunftsfähige Heizungstechnologien abgelöst werden, bei sukzessiver Ertüchtigung und Sanierung der jeweiligen Gebäudesubstanz. Hilfestellung erfolgt dabei durch verschiedene Beratungsangebote, zusätzliche Förderung durch Bund und Stadt Aachen und eine Ausweitung von Contracting-Programmen.

Weitere Ergänzungen können Quartierslösungen auf Basis oberflächennaher oder mitteltiefer Geothermie in Verbindung mit größeren Wärmepumpen sein, die exemplarisch für drei Gebiete untersucht wurden. In geringerem Umfang werden auch Biomasse, Solarthermie und ab etwa 2032 grüner Wasserstoff zur Zielerreichung beitragen.

PV und Wind: Grüne Wärme erfordert grünen Strom, der auch in Aachen ausgebaut werden muss. Neben dem PV Ausbau sind auch Zuwachsleistungen bei Windkraftanlagen in der Region zur Bereitstellung von Grünstrom im Winter notwendig.

Wasserstoffnetze werden in Aachen nicht großflächig ausgebaut und dementsprechend auch nicht als Wasserstoffversorgungsgebiete ausgewiesen.

Die Gesamtinvestitionen der Wärmewende von (abgeschätzt) rd. 4,0 Mrd. € verteilen sich auf viele Akteurinnen, 250.000 Bewohnerinnen und 20 Jahre, zudem werden diese teilweise durch Förderprogramme wie BEW und BEG aufgefangen.

Download Wärmeplan:

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

BGH-Beschluss zur Kundenanlage – Die Beschlussgründe liegen vor!

Am 13.05.2025 hatte der BGH in dem Verfahren (EnVR 83/20) über den Anschluss von zwei Energieanlagen (Wohnquartieren) an ein örtliches Verteilernetz entschieden, dass diese keine Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG sind, sondern regulierte Netze. Zuvor hatte der BGH das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Urteil vom 28.11.2024, AZ: C-293/23).

Nun liegen die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe vor.

Nach Auffassung des BGH hat der Kundenanlagenbegriff aus dem EnWG weiterhin einen europarechtskonformen Anwendungsbereich, jedoch werden eine Vielzahl von den bisher bestehenden Kundenanlagen nicht mehr darunterfallen, da ein Verkauf von Strom an Dritte innerhalb einer Kundenanlage wohl grundsätzlich nicht mehr möglich sein wird.

Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

„Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz ist, kann bei richtlinienkonformer Auslegung eine Kundenanlage sein.“

Im Wesentlichen begründet der BGH seine Entscheidung folgendermaßen:

Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung, nach der es maßgeblich auf die Größe und Leistungsfähigkeit der Anlage ankam, auf und stellt klar, dass die nationalen Gerichte an das Auslegungsergebnis des EuGH gebunden sind. Demnach legt der BGH die Vorschrift zur Kundenanlage richtlinienkonform dahingehend aus, „dass eine Energieanlage nur dann eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG sein kann, wenn sie kein Verteilernetz im Sinn von Art. 2 Nr. 28 EltRL 2019 beziehungsweise Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 […] ist“.

Nach den entsprechenden Definitionen der Richtlinien sei im Ergebnis „ein Verteilernetz ein Netz, das der Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung dient, die zum Verkauf an Großhändler und Endkunden bestimmt ist“.

Von den Pflichten, die entsprechenden Verteilernetzbetreibern auferlegt sind, kann nur dann befreit werden, wenn die Elektrizitätsrichtlinie und das nationale Recht (ggf. durch richtlinienkonforme Auslegung) eine Ausnahme zulassen. Dies ist (teilweise) bei Betreibern eines geschlossenen Verteilernetzes oder Bürgerenergiegemeinschaften der Fall bzw. möglich.

Die richtlinienkonforme Auslegung der Kundenanlagen-Vorschrift lässt sich insofern mit dem (nationalen) gesetzgeberischen Willen vereinbaren, dass auch bei Ausschluss der Verteilernetze ein ausreichender Anwendungsbereich verbleibt. Sämtliche Leitungssysteme, über die kein Strom verkauft wird, sind von der Vorschrift umfasst, wie Energieanlagen, die der Eigenversorgung des Betreibers dienen. Hierfür führt der BGH als Beispiele Leitungssysteme auf, die mit Erzeugungsanlagen verbunden sind und von Eigentümern einer Wohnungseigentumsanlage oder Grundstückseigentümern gemeinsam betrieben und genutzt werden.      

Solche Konstellationen müssten detailliert überprüft werden. 

Auch nach Veröffentlichung der Beschlussgründe bleibt es dabei, dass der Gesetzgeber und die BNetzA aufgrund der Konsequenzen für derzeitige Kundenanlagenbetreiber reagieren müssen!

Halten Sie als (Kunden-)Anlagenbetreiber die Entwicklungen, wie nun zu verfahren ist, im Blick – wir unterstützen Sie gerne hierbei!

Sprechen Sie uns an

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Fragen hierzu oder auch gerne zu anderen Themenbereichen aus dem Energierecht mit uns Kontakt aufnehmen würden.

Fernwärmespeicher Gelsenkirchen ausgewachsen

Nach rund einem Jahr Bauzeit seit dem feierlichen Spatenstich hat der Fernwärmespeicher in Gelsenkirchen seine endgültige Höhe von 57 m erreicht. Errichtet wurde der Speicher von der ausführenden Firma Bilfinger Industrial Services GmbH im Auftrag der Iqony Fernwärme GmbH. Bei der Montage des Speichers wurde das bewährte Spiralverfahren angewendet, bei dem Bleche immer in Bodennähe eingeschweißt werden und der Behälter durch hydraulische Hebevorrichtungen angehoben und gedreht wird. So schraubte der Behälter sich in den vergangenen Monaten quasi in den Himmel und ist nun bereit für die Befüllung.

Gleichzeitig laufen auch die Montagearbeiten der zugehörigen Anlagentechnik auf Hochtouren. Die Errichtung der hydraulischen und elektrotechnischen Anlage im alten Kraftwerksgebäude des Standorts schreiten voran. Die Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist für Anfang 2026 geplant.

EEB Enerko ist als Generalplaner der Anlage aktuell mit der Bauüberwachung beauftragt und wird das Projekt bis zur Abnahme durch Iqony Fernwärme begleiten.

Dr. Marius Maximini

Dr. Marius Maximini Technische Planung

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Helen Schulte

Helen Schulte Energiekonzepte und Technische Planung

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

Stadtwerke Duisburg nehmen größte innovative KWK-Anlage an einer Kläranlage in Deutschland in Betrieb

Nach fast zweijähriger Bauzeit ist die neue Wärmepumpenanlage der Stadtwerke Duisburg an der Kläranlage Huckingen mit 2 x 1,9 MW in Betrieb. Sie ist derzeit die größte ihrer Art in Deutschland und produziert klimafreundliche Wärme, indem sie Abwärme des geklärten Abwassers als Quelle nutzt und mit bis zu 85 °C in das Fernwärmesystem einspeist. Die Anlage kann jährlich mindestens 16.000 MWh Wärme für rund 1.300 Haushalte liefern und trägt zur CO2-Reduktion bei.
EEB ENERKO hat die technische Fachplanung der Wärmepumpenanlage ausgeführt.

Weitere Informationen:

Tim Gleichmann

Tim Gleichmann Technische Planung

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

BGH-Beschluss zur Kundenanlage – Es besteht Handlungsbedarf!

Am 13.05.2025 hat der BGH nun in dem Verfahren (EnVR 83/20) über den Anschluss von zwei Energieanlagen (Wohnquartieren) an ein örtliches Verteilernetz entschieden, dass diese keine Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG sind. Zuvor hatte der BGH das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Urteil vom 28.11.2024, AZ: C-293/23).

Laut Pressemitteilung des BGH begründet dieser die Entscheidung wie folgt:

Die EnWG-Regelung ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Kundenanlage nur vorliegen kann, wenn kein Verteilernetz im Sinne von Art. 2 Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vorliegt. „Verteilung“ ist danach der „Transport von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung über Verteilernetze zur Belieferung von Kunden, […]“.  Bei den Leitungsanlagen der Antragstellerin handelt es sich um ein solches Verteilernetz, da diese der Weiterleitung von Elektrizität dienen, die zum Verkauf an Endkunden bestimmt ist. Somit sind für diese Anlagen auch die für die Regulierung von Netzen geltenden Vorschriften anzuwenden.  

Die Regelung zur Kundenanlage widerspricht dem europäischen Recht, da diese eine zu weit gefasste Ausnahme enthält.

Zur endgültigen Bewertung der BGH-Entscheidung sollten die vollständigen Beschlussgründe abgewartet werden.

Klar ist, dass nun die Bundesregierung und die BNetzA aufgrund der Konsequenzen für Kundenanlagenbetreiber reagieren müssen! Halten Sie als Kundenanlagenbetreiber die Entwicklungen, wie nun zu verfahren ist, im Blick – wir unterstützen Sie gerne hierbei!

Sprechen Sie uns an

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Fragen hierzu oder auch gerne zu anderen Themenbereichen aus dem Energierecht mit uns Kontakt aufnehmen würden.

 ENERKO. changing energy.

                           

Energiegeladen zurück von der EM-Power Europe!

Die EM-Power Europe ist die größte Energiemesse Europas und fand vom 07.-09. Mai 2025 in München statt. Die Vielfalt der Aussteller und Themen war absolut beeindruckend.

Vielen Dank an alle Interessentinnen und Interessenten, die uns am Stand besucht haben. Wir freuen uns sehr über die zahlreichen neuen Unternehmen, die wir kennenlernen durften.

Unsere Top-Gesprächsthemen am Stand:

  • Redispatch 2.0: Die Umsetzung bleibt für sehr viele Energieerzeuger herausfordernd. EES ENERKO übernimmt sämtliche Anforderungen vollständig – gerne auch als White-Lable Lösung.
  • Business Process Outsourcing: Der Bedarf an professionellen BPO-Dienstleistungen ist hoch. Viele Marktteilnehmer suchen nach Wegen, komplexe Prozesse auszulagern. Mehr erfahren
  • PPA-Geschäftsmodelle: Wir begleiten Stadtwerke und Energieversorger bei der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle. Viele Gespräche haben gezeigt: Die energiewirtschaftlichen Prozesse sind häufig ein „Bottleneck“. Wir lösen diesen Engpass mit durchdachter Prozesskompetenz und skalierbarer operativer Abwicklung.

Jetzt geht’s an die Umsetzung – wir freuen uns auf die spannenden Follow-ups! 

Für Anfragen steht Ihnen gerne unser Ansprechpartner Stephan Goergen zur Verfügung.

Meilensteine der Kommunalen Wärmeplanung in Aschaffenburg, Lemgo, Mülheim a.d.R. und Solingen

Die Wärmeplanungen in vielen Kommunen nimmt allmählich Gestalt an, bis Mitte 2026 müssen alle größeren Städte ab 100.000 Einwohnern gemäß Wärmeplanungsgesetz den Plan vorliegen haben.

Die EEB ENERKO führt – z.T. auch mit Kooperationspartnern –  aktuell zahlreiche Wärmeplanungen in mehreren Bundesländern durch, vielfach sind jetzt die ersten Arbeitsschritte der Bestandsanalyse und Eignungsprüfung abgeschlossen:

In Solingen liegt der durch EEB ENERKO, Gertec und Stadtwerke Solingen  erstellte kommunale Wärmeplan schon vor und kann hier abgerufen werden.

Gerne stehen wir für Fragen zu diesen oder auch anderen Projekten zur Verfügung.

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

Die Nutzung der Abwärme aus einer neuen, KWK optimierten Turbine der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ist ein wesentlicher Baustein der zukünftigen klimafreundlichen Wärmeversorgung von Aachen. Dieses Projekt wurde seit Jahren mit Unterstützung der EEB ENERKO vorbereitet und soll nun mit Hochdruck umgesetzt werden.

Gestern wurden nun zwei umfangreiche bilaterale Verträge zur langfristigen Sicherung der Versorgung der angeschlossenen Haushalte in Aachen und der Region unterzeichnet. Am Standort der MVA Weisweiler haben die STAWAG und die MVA Weisweiler GmbH & Co KG jeweils einen Kooperationsvertrag mit der RWE Power AG unterzeichnet.

Zur Dampferzeugung soll ab 2029 die Energie genutzt werden, die bei der Müllverbrennung ohnehin freigesetzt wird. Rund 65 Mio. Euro investiert die MVA Weisweiler in eine entsprechende Turbine zur sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung. Die gleichzeitige Produktion von Dampf und Strom nutzt die eingesetzten Energieträger effizient aus und erzielt erfreulich hohe Wirkungsgrade. RWE transportiert die ausgekoppelte Wärme dann über die schon bestehende, ca. 17 Kilometer lange Leitung nach Aachen und über andere Leitungen – in kleineren Mengen – zu benachbarten Kommunen wie z.B. Eschweiler und Inden.

Die Umsetzung des Projektes ist auch ein wichtiger Baustein der kommunalen Wärmeplanung für Aachen, die zur Zeit finalisiert wird.

Mehr Informationen und Pressemeldung:

MVA Weisweiler
Vertragsunterzeichnung STAWAG, MVA Weisweiler und RWE Power mit weiteren Projektbeteiligten

Bildquelle: MVA Weisweiler

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Herbert Freischlad

Herbert Freischlad Generalbevollmächtigter

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

Rückblick E-world 2025

Die E -World 2025 war nicht nur mit einem neuen Besucherrekord von 32.000 für die Branche ein Erfolg, auch die ENERKO Gruppe blickt auf spannende 3 Tage auf unserem gut besuchten Messestand zurück.

Neben vielen Gesprächen zu unseren Dienstleistungen und Softwarelösungen war auch das Thema Wärmeversorgung bei uns sehr präsent, das ansonsten auf der E World eher etwas weniger Beachtung findet

Deutlich sichtbar wurde dieser Schwerpunkt der EEB ENERKO durch unser viel beachtetes Wärmewende Modell, das nicht durch KI, sondern durch natürliche Intelligenz und „echte“ Handarbeit entstanden ist.

Wir bedanken uns für die vielen Gespräche mit Kunden und Projektpartnern und freuen uns jetzt schon auf das nächste Mal !

EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
EES ENERKO Energy Solutions GmbH
ESW ENERKO Wirtschaftsberatung GmbH und Rechtsanwälte Achterwinter
ENERKO Informatik GmbH

ENERKO Gruppe auf der E-world 2025

Auf der Leitmesse E-world energy & water 2025 in Essen vom 11. bis 13.2.2025 ist die ENERKO wieder vertreten. Sie finden uns wie immer in Halle 1 / Standnummer 1C126.

Den Hallenplan finden Sie hier (externe Links):
E-world 2025 – Aussteller / Hallenplan (bzw. direkt als PDF).

Gerne laden wir Sie ein, uns zu besuchen und sich über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot zu informieren.

Wir freuen uns auf einen Austausch zu unserer Projektzusammenarbeit und zu aktuellen Themen der Energiewirtschaft wie z.B.:

  • Wärmeplanungsgesetz WPG: Seit 2024 bundesweit verpflichtend – Erfahrungen aus der Durchführung in 8 Bundesländern
  • Vom Konzept zur Umsetzung: Unsere Praxisbeispiele zu einer „grünen“ Wärmeversorgung – Umweltenergienutzung mit Großwärmepumpen, Abwärmenutzung, Speichersysteme, Solarthermie und (H2-) KWK
  • Wärmenetzausbau und BEW-Bundesprogramm: Fernwärmetransformation mit begrenztem Förderbudget und unsicherer Zukunft?
  • Weiterentwicklung der Anreizregulierung ab 2025
  • Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 und Energieaudits
  • Business Process Outsourcing: Full-Service-Dienstleistungen für Energievertrieb und Netz
  • Redispatch 2.0: Wir übernehmen sämtliche Aufgaben für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber – gerne auch als White-Label-Lösung
  • Angebotskalkulation und Portfoliomanagement für Handel und Vertrieb mit EnSupply
  • Prognosen und Ersatzwertbildung mittels KI

Gerne reservieren wir unter (02464) 971-3 einen Gesprächstermin mit Ihnen.

Katrin Freischlad

Katrin Freischlad Sekretariat

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
EES ENERKO Energy Solutions GmbH
ESW ENERKO Wirtschaftsberatung GmbH und Rechtsanwälte Achterwinter
ENERKO Informatik GmbH