Spatenstich für den Wärmespeicher der Technischen Universität Nürnberg

Der Freistaat Bayern investiert 660 Mio. € in Bildung. Die junge Technische Universität Nürnberg (UTN), gegründet vor 5 Jahren, bekommt fünf weitere Gebäude auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs Nürnberg. Weitere Baustufen des UTN-Campus sind geplant. Bauherr ist der Freistaat Bayern, die Projektabwicklung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg.

Die Wärme- und Kälteversorgung des neuen Campus erfolgt über ein Wärme- und ein Kältenetz, die in einer neuen Energiezentrale miteinander gekoppelt werden. Die Abwärme des Campus wird so direkt zur Beheizung eingesetzt. Der innovative Ansatz sieht darüber hinaus vor, die Wärmeüberschüsse des Sommers in einem Saisonalwärmespeicher zu speichern und in der Heizsaison zu nutzen. In Kombination mit Wärmepumpen soll der Campus vollständig ohne fossile Energieträger beheizt werden können.

Zentrale Komponenten des Wärmversorgungssystems werden zwei Großwärmespeicher. In der ersten Ausbaustufe wird einer der Wärmespeicher von EEB ENERKO zusammen mit ihren Partnern Zorn & Nowy geplant. Er wird mit rund 26.000 m³ eine Wärmemenge von bis zu 2.050 MWh beinhalten. Mit Hilfe der Wärmepumpen wird der Speicher zwischen 10 °C – 90 °C betrieben und nutzt so die Wärmekapazität des Wasservolumens optimal aus. EEB ENERKO plant den Speicher als Tankbauwerk, das sowohl in seiner Funktion als auch in seiner Ausführung bisher einmalig ist. Besonderes Augenmerk liegt auf der Wärmedämmung, die dafür sorgt, dass die Wärme über Monate gespeichert werden kann. Dabei muss sie sowohl für den voll durchgeheizten als auch den komplett ausgekühlten Speicher geeignet sein.

Der Wärmespeicher erhält im Rahmen des ganzheitlichen Konzepts des Campus eine architektonische Fassadengestaltung durch Ferdinand Heide Architekten. Geplant wird eine einhüllende Seilnetzfassade um den Speicher, die oberen Bereich eine Photovoltaikanlage trägt und in Bodennähe eine Fassadenbegrünung. Die Tragwerksplanung der Seilnetzfassade erfolgt durch das Büro BOLLINGER+GROHMANN.

Das Projekt hat bei EEB ENERKO mittlerweile die HOAI-Leistungsphasen 1- 6 vollständig durchlaufen und steht nun kurz vor der Vergabe.

Entwurf Fassade Wärmespeicher (Quelle: Ferdinand Heide Architekten)
Tragwerk der Speicherfassade (Quelle: BOLLINGER+GROHMANN)

Auch an allen anderen Gewerken schreitet das Projekt voran. Anlässlich dazu wurde nun in Nürnberg der Spatenstich für die weitere Realisierung mit prominentem Besuch aus der Politik gefeiert.

feierlicher Spatenstich für fünf Gebäude des neuen UTN-Campus (Quelle: UTN)

ENERKO freut sich sehr, an diesem Leuchtturmprojekt beteiligt zu sein und wünscht allen Beteiligten gutes Gelingen für die bevorstehende Errichtung des Campus.

Weitere Informationen:

Mehrfacher Spatenstich im Jubiläumsjahr: UTN baut ihren Campus mit fünf Gebäuden weiter auf | UTN

Bau-Meilenstein an der Technischen Universität Nürnberg: Fünffacher Spatenstich am UTN-Campus – Bayerisches Landesportal

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Dr. Marius Maximini

Dr. Marius Maximini Prokurist
Technische Konzepte und Planung

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Karsten von Laufenberg

Karsten von Laufenberg Planung Aldenhoven

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Wärmeplanung Münster abgeschlossen

Der Rat der Stadt Münster hat am 20. Mai 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Wärmeplan vor allem Orientierung. Er zeigt, wo künftig Fern- oder Nahwärme möglich ist, wo Wärmepumpen infrage kommen und wo weitere Prüfungen erforderlich sind. Im Anschluss an die Ratsentscheidung wurde von der Stadt Münster eine interaktive Karte veröffentlicht, die die heutigen  Wärmenetzgebiete, die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete und die voraussichtlich dezentralen Versorgungsgebiete zeigt. Interessierte Bürger können durch Eingabe ihrer Adresse prüfen, in welchem Eignungsgebiet diese liegt und können weitere Hinweise zur künftigen Wärmeversorgung mit Ansprechpartnern zur Energieberatung und ggf. für Anfragen zur Versorgung aus einem Wärmenetzgebiet abrufen (kWP Stadt Münster).

Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster wurde seit Anfang 2025 unter Koordination und Steuerung durch die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Münster und in enger Abstimmung mit den Stadtnetzen Münster und den Stadtwerken Münster erarbeitet und wurde nun wie geplant mit der Ratsentscheidung vom 20.05.2026 beschlossen.

Die fachliche Begleitung und inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch ein Konsortium aus den Beratungsunternehmen BET Consulting GmbH (Aachen), Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft (Essen), TAFH Münster GmbH und EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH (Aldenhoven). Aufgabenschwerpunkte der ENERKO waren die fachlichen Untersuchungen zur Bestands- und Potenzialanalyse, zur Ausarbeitung von Versorgungslösungen in Fokusgebieten, zur Bilanzierung der künftigen Bedarfs- und Versorgungsentwicklung  mit den Zuschnitten der Eignungsgebiete und der Gesamtdokumentation.

Wir freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegenbei der Stadt Münster, bei Stadtwerken und Stadtnetzen und natürlich im Beraterkonsortium über die zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit und den nun gelungenen erfolgreichen Abschluss.

Download Wärmeplan und weitere Informationen

Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

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Klaus Holler

Klaus Holler Analyse und Konzepte

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Wärmepaket GModG und WPG: Eine erste Einschätzung

In der ersten Maiwoche wurden Referentenentwürfe zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) öffentlich. Es handelt sich um erste Entwürfe, die z.Z. in der Verbändeanhörung sind und am 13.05.2026 im Bundeskabinett behandelt werden sollen.

Vor einer umfassenden Bewertung eine erste Übersicht mit Fokus auf die Relevanz für die Versorgungswirtschaft:

Gebäudemodernisierungsgesetz GmodG (Referentenentwurf Stand 5.5.2026)

  • Allgemeine Bewertung: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in „Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)“ umbenannt. Die 65 % Verpflichtung entfällt mit flexibleren Vorgaben im Bereich der Heizungssysteme. Gas- und Ölheizungen sind weiterhin erlaubt, allerdings mit einem verpflichtenden Stufenplan bei den Brennstoffen.
    Eine direkte Kopplung mit dem Wärmeplanungsgesetz hinsichtlich Fristenregelungen oder der Fertigstellung von Wärmeplänen gibt es nun nicht mehr.
    Mit dem  Entwurf wird die EU-Gebäuderichtlinie (EU 2024/1275) 1:1 in nationales Recht umgesetzt, was besonders neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und die LebenszyklusBetrachtung von Emissionen bedeutet.
  • Entfall 65 % EE-Anteil: Die bisher in den vieldiskutierten Kernparagraphen § 71 und § 72 des „Heizungsgesetzes“ vorgegebene Verpflichtung, ab 2026 (große Kommunen) bzw. 2028 (kleine Kommunen) 65 % EE-Anteile bei Heizungserneuerungen einzusetzen, entfällt. Damit entfällt auch das in § 72 enthaltene komplette Verbot fossiler Heizungen ab 2045 sowie das Betriebsverbot von Altanlagen mit Festtemperaturen (in der Praxis kaum relevant).
  • Die neuen § 42 bis § 45 ersetzen den bisherigen §71 und ergänzen ihn durch neue Anforderungen an die wieder „erlaubten“ Brennstoffe Öl und Gas sowie Flüssiggas.
  • Bei Einbau einer fossilen Heizung muss nach § 43 (der neue „Biotreppenparagraph“) der Eigentümer des Gebäudes sicherstellen, dass
    – ab 2029 mindestens 10 %
    – ab 2030 mindestens 15 %
    – ab 2035 mindestens 30 % und
    – ab 2040 mindestens 60 %
    der Wärme „aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird“.
    Diese Regelung gilt für alle Gebäude und soll voraussichtlich durch Schornsteinfeger anhand der Vertragsdaten des Gasversorgers oder Bescheinigungen des Brennstofflieferanten überprüft werden. Lieferanten müssen nach § 96 Abs 4 und 5 bestätigen, dass die Quoten erfüllt sind und Kunden müssen diese Nachweise 5 Jahre lang aufbewahren.
  • Der Einbau oder die Weiternutzung einer bestehenden Solarthermieanlage, einer Biomasseanlage (Kamin, Ofen) oder der Einbau einer Wärmepumpenhybridanlage sind alternativ zur Bioquote möglich (Solarthermie und Biomasse bis 2034 mit Pauschalregelung, danach mit Nachweis)
  • Die im Eckpunktepapier vom Februar bereits erwähnte allgemeine Grüngasquote (startend ab 2028 mit 1 %) wird in dem Referentenentwurf nur noch im allgemeinen Teil erwähnt, aber nicht genauer ausgeführt. Diese Quote würde sich selbst bei moderatem Startwert von 1 % auf eine deutlich größere Biogasmenge beziehen (rd. 3 TWh bei 300 TWh Erdgaseinsatz in Wohngebäuden) als die Startquote der Biotreppe (rd. 1,5 TWh nach ENERKO Berechnungen)
  • In § 106 wird eine nicht näher quantifizierte Nutzungspflicht für Solarenergieanlagen eingeführt, die nach Gebäudegrößen, Nutzungsarten (öffentlich / nicht öffentlich, Wohnen / Nichtwohnen) differenziert ist. Die Einführung ist gestaffelt von 2027 bis 2031 je nach Typ.
  • Die Primärenergiefaktoren in Anlage 4 wurden teilweise angepasst. Für alle nicht gebäudenah erzeugten Biobrennstoffe inkl. Holz ist nun einheitlich 0,7 anzusetzen, Strom aus dem Netz wird nun mit 1,5 statt 1,8 bewertet. Der Faktor für Fernwärme ist wie bisher zu ermitteln. Die Emissionsfaktoren wurden ebenfalls in analoger Weise angepasst, auch hier wurden die Faktoren für Strom (jetzt 100 g/kWh) und Biobrennstoffe (zwischen 70 und 80 g/kWh) teils deutlich reduziert.
  • Die Berechnung der Primärenergiefaktoren von Wärmenetzen soll nach §22 jetzt nach der in DIN EN 15316-4-5 definierten Carnotmethode erfolgen. Dies bedeutet aller Voraussicht eine notwendige Neukalkulation der Primärenergiezertifikate, in vielen (KWK-)Netzen verbunden mit einer Verschlechterung der Werte.
  • Weitere Detailanpassungen betreffen den baulichen Wärmeschutz, Energieausweise sowie die Lebenszyklus-THG Bewertungen (nur Neubauten ab 2028)
  • Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) soll so angepasst werden, dass zum einen Gasnetzentgelte (ab 2028) und zum anderen Mehrkosten der Biotreppe(ab 2029)auch hälftig vom Vermieter getragen werden zusätzlich zu den auch bisher schon aufgeteilten CO2-Kosten ohne Unterscheidung nach Baustandards. Dies erfordert eine entsprechende Ausweisung und jährliche Abgrenzung in der Erdgasabrechnung.

Wärmeplanungsgesetz WPG (Entwurf zur Verbändeanhörung mit Stand Ende April)

  • Die Anforderungen an Wärmepläne für Gemeindegebiete >45.000 Einwohner werden um die Erstellung einer Kälteplanung ergänzt. Diese ist erstmalig im Rahmen der ersten Fortschreibung des Wärmeplans zu berücksichtigen. In einer Kälteplanung gilt es, zukünftige Kältebedarf zu ermitteln und aufzuzeigen, wie dieser über Kälte- oder integrierte Netze vollständig durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt werden kann. Dabei sind insbesondere Großverbraucher, Hitzebelastung sowie Maßnahmen zur Kühlung zu berücksichtigen.
  • Für Gemeindegebiete mit ≤15.000 Einwohnern ist zukünftig eine kleine Wärmeplanung anzufertigen. Eine vereinfachte Datenerhebung ist zulässig. Die Versorgungsgebiete werden grundsätzlich als dezentral versorgt dargestellt. Darüber hinaus können – wenn eine vertiefte Untersuchung aufgrund wirtschaftlicher Potenziale, vorhandener Netze oder relevanter Abnehmer sinnvoll erscheint – Prüfgebiete für Wärmenetze, Prüfgebiete für Wasserstoffnetze oder Prüfgebiete für grünes Methan ausgewiesen werden.
  • Die Fortschreibung der Wärmeplanung wird verbindlich terminiert: Für Gemeindegebiete >100.000 Einwohner bis 31.12.2031, 2036 und 2041, für alle übrigen bis 31.12.2033, 2038 und 2043. Dabei ist die Umsetzung der Strategien im Rahmen der Fortschreibung zu überprüfen und Fortschritte zu überwachen.
  • Die Datenübermittlung erfolgt nun an Bund und in einem einheitlichen Format. Für neu erstellte oder fortgeschriebene Wärmepläne erfolgt die Übermittlung durch die planungsverantwortliche Stelle und über einen zentralen Datenraum. Für bestehende Wärmepläne sind die Länder zur nachträglichen Übermittlung der Daten in maschinenlesbarer Form verpflichtet.
  • Die Verpflichtung für Wärmenetze auf 30 % EE/Abwärme-Anteil ab 2030 und 80 % EE-Anteil ab 2040 in § 29 WPG bleibt bestehen, für neue Wärmenetze liegt die Vorgabe auch weiterhin bei 65 %. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral sein. Damit sind die Zielvorgaben für Wärmenetze nun deutlich ambitionierter als die reduzierten Vorgaben der Biotreppe für Einzelgebäude.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und  -dekarbonisierungsfahrplänen bis Ende dieses Jahres bleibt bestehen mit der Ergänzung, dass diese durch einen nach AGF FW 611 zertifizierten Gutachter bestätigt werden müssen. Alternativ sind auch weiterhin BEW- Transformationspläne zulässig, die aber ebenfalls auf der Internetweise des Wärmenetzbetreibers (in angepasster Form ohne Betriebsgeheimnisse) veröffentlicht werden müssen (WPG § 32 Abs 1 und 2).
  • Für industrielle und gewerbliche Netze gilt nun eine Frist bis Ende 2030 zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans.

Für alle Fragen rund um Wärmeplanung und die Verpflichtungen für Wärmenetzbetreiber und Kommunen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Patrick Freialdenhoven

Patrick Freialdenhoven Beratung und Dienstleistungen
Prokurist

+49 (30) 962770-0 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

Redispatch 2.0: Warum Abrechnung jetzt zur Schlüsselaufgabe wird

Mit der Energierechtsnovelle am 23. Dezember 2025 haben sich die Rahmenbedingungen für Redispatch‑Maßnahmen deutlich verändert. Während Redispatch 2.0 bisher vor allem als technischer Eingriff wahrgenommen wurde, rückt nun die Abrechnung in den Fokus.

Die gesetzliche Neuausrichtung verschiebt die Zahlungsströme: Ansprüche werden künftig direkt zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber abgewickelt. Der Direktvermarkter ist aus der Zahlungskette weitgehend herausgelöst. Das erhöht die Transparenz, verlagert aber gleichzeitig Verantwortung und Aufwand auf die beteiligten operativen Rollen.

Kern bleibt die sogenannte Ausfallarbeit – die Energiemenge in kWh, die einer Anlage aufgrund einer Redispatch‑Maßnahme nicht einspeisen konnte. Die Entschädigung basiert nicht auf der gemessenen Einspeisung, sondern auf rechnerisch ermittelten Ertragsmengen ohne Netzengpass und wird typischerweise auf Basis viertelstündlicher Preiszeitreihen (Mischpreisverfahren) abgerechnet. Dieser Prozess ist datenintensiv, methodisch komplex und anfällig für Fehler.

Bereits geringe Abweichungen in Stammdaten, Zeitreihen oder Rollenzuordnungen können zu falschen Abrechnungen, langen Klärungsschleifen und spürbaren wirtschaftlichen Nachteilen führen. Wer Prozesse, Datenqualität und Verantwortlichkeiten nicht frühzeitig strukturiert, riskiert unnötigen Aufwand oder finanzielle Verluste – auf beiden Seiten.

Bei ENERKO betreuen wir mehrere tausend Erzeugungsanlagen in Deutschland und übernehmen unter anderem die Rollen EIV (Einsatzverantwortlicher) und BTR (Betreiber der technischen Ressource). In der Rolle des BTR sehen wir aktuell einen deutlich steigenden Abstimmungsbedarf – vor allem bei der Ermittlung, Prüfung und Abrechnung der Ausfallarbeit. Wir entwickeln unser Dienstleistungsangebot daher gezielt weiter, um Anlagenbetreiber und Netzbetreiber bei der operativen Umsetzung und Abrechnung von Redispatch‑Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen.

Die Energierechtsnovelle zeigt klar: Redispatch 2.0 wird nicht simpler, sondern unterstreicht, dass operative Exzellenz zwischen sauberen Prozessen und improvisierten Lösungen entscheidet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Abrechnung von Redispatch‑Maßnahmen :

Stephan Goergen

Stephan Goergen Vertrieb & Geschäftsentwicklung

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Wärmewende vor Ort: Einblick in die Planung für Mülheim an der Ruhr

Bild: Stadt Mülheim an der Ruhr

Der Entwurf des Wärmeplans für Mülheim an der Ruhr steht! Noch bis zum 06. Mai 2026 haben Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, Einblick zu nehmen und Feedback einzubringen. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Beteiligung im Transformationsprozess.

Parallel zur Offenlage lädt die Stadt zu mehreren Bürgerveranstaltungen (14.–16. April) ein, bei denen die Ergebnisse vorgestellt, eingeordnet und diskutiert werden.

Hinter dem Plan steht echte Teamarbeit: Gemeinsam mit Gertec, medl, Westnetz und der Stadt Mülheim an der Ruhr haben wir in einem starken Konsortium daran gearbeitet. Unterschiedliche Perspektiven, viel Austausch – und ein richtig gutes Miteinander.

Auch in dieser Wärmeplanung zeigt sich:

  • Keine Wärmewende ohne Ausbau der Fernwärme ! Für Mülheim bedeutet das konkret den Zusammenschluss bisher getrennter Netze, einen deutlich Ausbau bis 2045 mit mehr als Verdreifachung der Netzlängen und des FW Anteils sowie die Erschließung von Flusswärme und Geothermie als neue zuverlässige Energiequellen.
  • Wasserstoffnetze sind auch hier, wie in vielen anderen Kommunen, nicht für die flächige Versorgung vorgesehen, gleichwohl sollen klimaneutrale Gase in der industriellen Anwendung zum Einsatz kommen.
  • Wärmepumpen nehmen zukünftig eine bedeutende Rolle eine, sowohl für die dezentrale Versorgung als auch als Großwärmepumpe im Wärmenetz.

Mehr Infos zu und den Entwurf des Wärmeplans gibt es hier:

Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

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Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

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Stadtwerke Schönebeck modernisieren KWK Anlagen

Bild: Stadtwerke Schönebeck GmbH

Die Stadtwerke Schönebeck betreiben seit 1998 das BHKW Schwarzer Weg. Damals gingen 3 Jenbacher BHKW an den Start, die im Jahre 2015 durch 3 CAT BHKW abgelöst wurden. Nach ca. 2 Jahren Planung und 10 Monaten Errichtung, fiel am 20.03.2026 der dritte Startschuss für 4 Jenbacher J 612 BHKW mit jeweils 2 MW. Die EEB ENERKO hat die Stadtwerke mit den Planungsleistungen zum Tausch der BHKW, Nebenanlagen und der Mittelspannungsanlage unterstützt.

Weitere Informationen:

BEW Förderung für Transformationspläne läuft Ende März 2026 aus

Seit August 2022 werden im Förderprogramm BEW Transformationspläne samt Planungsleistungen bis HOAI-Phase 4 , also bis zu Genehmigungsplanung, mit 50% gefördert.

Diese Förderung (Modul 1) läuft nun aus, auch Aufstockungsanträge (z.B. für vertiefte Planungsleistungen) können dann ab April 2026 nicht mehr gestellt werden.

Viele Wärmenetzbetreiber haben schon diese Förderschiene genutzt, allerdings oft nur für Leistungsphase 1 und 2, für viele Netze sind bisher aber noch keine Pläne entwickelt worden.

Wer als Wärmenetzbetreiber einen Erstantrag im Modul 1 stellen möchte, muss bis zum 31.3. einen elektronischen Antrag einreichen. Das Verfahren wurde vereinfacht – es sind keine Projektskizzen bei Einreichung erforderlich. Da alle Netzbetreiber mit Netzen > 1km nach WPG §32 sowieso zur Erstellung eines inhaltlich vergleichbaren „Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans“ verpflichtet sind, sollte die Option eines BEW Modul 1 Antrags auf jeden Fall geprüft werden – die Zeit läuft bald aus.

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

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Klaus Holler

Klaus Holler Analyse und Konzepte

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Rückblick auf die größte Energiemesse Europas

Drei Tage voller spannender Gespräche, neuer Impulse und echter Zukunftsthemen: Wie kann uns die Energiewende gemeinsam gelingen?

Am Stand von ENERKO drehte sich alles um innovative Lösungen, partnerschaftlichen Austausch und konkrete Strategien für die Energiebranche von morgen. Gemeinsam mit unseren vier Tochterfirmen haben wir die gesamte Bandbreite und das tiefe energiewirtschaftliche Know-how der ENERKO-Gruppe präsentiert.

Danke an alle Kund:innen, Partner und neuen Kontakte für die bereichernden Begegnungen – wir freuen uns auf die nächsten Schritte!

Unser Video gibt einen Eindruck von den Highlights vor Ort. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!

ENERKO auf dem Super Impact Day in Lübeck

Was für zwei intensive Tage beim Super Impact Day in Lübeck!

Eine tolle Community mit Offenheit und echtem Innovationswillen. Von technischen Lösungen bis zur kulturellen Gestaltung von Transformation und Change.

Umso klarer wird, Stadtwerke brauchen den Kopf frei für ihr Kerngeschäft!
Unser Beitrag – Business Process Outsourcing für die Prozesse, die Zeit und Nerven kosten: AS4, GPKE, MaBiS, Redispatch 2.0 & Co.

Danke für die starken Gespräche und den gemeinsamen Drive.
Wir freuen uns auf alles, was daraus entsteht!

Stephan Goergen

Stephan Goergen Vertrieb & Geschäftsentwicklung

+49 (241) 99001912 E-Mail schreiben EES ENERKO Energy Solutions GmbH

Auf der Leitmesse E-world energy & water 2026 in Essen vom 10. bis 12.2.2026 ist die ENERKO wieder vertreten. Sie finden uns wie immer in Halle 1 / Standnummer 1C126.

Den Hallenplan finden Sie hier (externe Links):
E-world 2026 – Aussteller / Hallenplan.

Gerne laden wir Sie ein, uns zu besuchen und sich über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot zu informieren.

Wir freuen uns auf einen Austausch zu unserer Projektzusammenarbeit und zu aktuellen Themen der Energiewirtschaft wie z.B.:

  • Wärmenetzausbau und BEW-Bundesprogramm: Wie geht es weiter mit der Fernwärmetransformation?
  • Vom Konzept zur Umsetzung: Unsere aktuellen Planungsprojekte – Großwärmepumpen, Abwärmenutzung, Speichersysteme und KWK (mit Erdgas und H2)
  • Wärmeplanungsgesetz für Kommunen und Netzbetreiber: Erfahrungen aus der Durchführung unserer Wärmeplanungen für 1,5 Mio. Menschen und Perspektiven bis 2028
  • Unser Dienstleistungsportfolio: Emissionshandel, Testate, Netzentgeltkalkulationen und Preisblätter, Gas- und Strombeschaffung, Beratung und Begleitung zu steuerlichen und energierechtlichen Fragen
  • Business Process Outsourcing mit der integrierten Plattform: ENCONTROL: Full-Service-Dienstleistungen für Energievertrieb und Netz
  • Weiterentwicklung der Anreizregulierung und Perspektiven der Gas- und Stromnetzentgelte
  • Redispatch 2.0: Wir übernehmen sämtliche Aufgaben für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber – gerne auch als White-Label-Lösung
  • Angebotskalkulation und Portfoliomanagement für Handel und Vertrieb mit EnSupply
  • Prognosen und Ersatzwertbildung mittels KI
  • Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 für EDL-G, EnEfG mit Erweiterung zum Klimamanagement und Energieaudits
  • Quartiers- und Objektlösungen zur Energieversorgung

Gerne reservieren wir unter (02464) 971-3 einen Gesprächstermin mit Ihnen.

Katrin Freischlad

Katrin Freischlad Backoffice

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH