GModG: Neue Bilanzierungsregeln für Fernwärme
Durch das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich nicht nur die Anforderungen an Heizungsanlagen, sondern auch die Rechenregeln für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Wärmenetzen. Stichtag ist hier der 1.1.2027, ab dann müssen Primärenergiefaktoren fP und Emissionsfaktoren von Wärmenetzen neu kalkuliert werden. Die Berechnungslogik ist grundsätzlich gleich, jedoch ändern sich:
- Die Eingangs-Primärenergie- und CO2eq-faktoren, die in Anlage 4 und 9 GModG angepasst wurden, und
- bei KWK-Anlagen in der Wärmeerzeugung, die Allokationsmethode von Brennstoffen auf die Koppelprodukte Wärme und Strom. Die bisher genutzte Stromgutschriftmethode wird durch die Carnot-Methode ersetzt.
Im Ergebnis ist bei allen Erzeugervarianten systematisch mit höheren Primärenergie-Faktoren zu rechnen und der Anstieg, gegenüber denen nach bisherigen Vorgaben des GEG, bei KWK-Anteilen an der Fernwärme besonders drastisch. Wir haben die wichtigsten Änderungen und einige Beispielkalkulationen in einem White Paper zusammengestellt.
Mehr in unserem aktuellen White Paper dazu.