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Vorgaben im Blick

Rechtssichere Vergabeverfahren entwerfen und durchführen

Konzessionsverträge sind Wegenutzungsverträge, in denen Kommunen Energieversorgungsunternehmen das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsnetzen einräumen. Netzbetreiber zahlen der Kommune für dieses Recht sogenannte Konzessionsabgaben.

Durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Kommunen verpflichtet, die Konzessionen transparent und diskriminierungsfrei auszuschreiben. Die Konzessionen werden durch die Kommune in der Regel spätestens alle 20 Jahre ausgeschrieben und vergeben.

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Konzessionen sind verschiedene Vorgaben des Kartell- und Energiewirtschaftsrechts zu beachten. Häufig werden dabei Verfahrensfehler bei der Bekanntgabe oder der Auswahl von Kriterien und deren Bewertung durch die Kommunen gemacht. Im schlimmsten Fall führen diese dazu, dass Konzessionsvergaben ungültig werden und wiederholt werden müssen.

Nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG muss das Auslaufen von Konzessionsverträgen zwei Jahre vor Ablauf bekannt gemacht werden. Im Vergabeverfahren haben die Kommunen nach § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG die Vorgaben des § 1 EnWG zu beachten.

Gerne begleiten wir Sie bei der Ausschreibung und dem Vergabeprozess zu auslaufenden Konzessionsverträgen.