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Verlässliche Konditionen überzeugen

Passende Modelle für Stadtwerke

Für viele Wärmenutzer gehört die Investition und der Betrieb der Wärmeerzeugung nicht zur Kernkompetenz. Häufig ist weder Personal für den Betrieb vorhanden noch passt die langfristige Amortisation einer Wärmeerzeugung zum Kerngeschäft. Die Optimierung der Energieerzeugung in wirtschaftlicher und ökologischer Sicht durch Kraft-Wärme-Kopplung und oder Regenerative Energien (z.B. Feststofffeuerung mit Holzhackschnitzel) ist meist noch durch wesentlich höhere Investitionen und mehr Wartungs- und Betriebsaufwand gekennzeichnet.

Sowohl für Wärmekunden als auch für Stadtwerke als Contractinganbieter entwickeln wir Contractingmodelle mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Regenerativen Wärmeerzeugern. Die Contractingdienstleistung kann neben der klassischen Wärme auch weitere Medien umfassen: Dampf, Kälte, Druckluft, Direktantriebe sowie die Stromlieferung zu Eigenbedarfsdeckung.

Grundlage für die Entwicklung einer Contractingdienstleistung ist immer eine fundierte Bedarfsermittlung. Auf Basis des Bedarfs und abgestimmter Preisannahmen für die Zukunft wird die optimale Anlagenkonfiguration definiert und Preismodelle entwickelt. Je nach Auftraggeber werden entweder die Kosten des Contracting mit alternativen Eigenlösungen verglichen oder die Wirtschaftlichkeit des Projektes aus Sicht des Contractors bewertet. Die Preismodelle bestehend aus Grund- Leistungspreisen, Messpreisen und Arbeitspreisen und deren unterschiedlichen Preisgleitungen sind von entscheidender Bedeutung für die Projektbewertung.

Für die wirtschaftliche Bewertung ist die genaue Kenntnis der Energiewirtschaftlichen Regelungen (z.B: KWK-G, EEG, ENWG…) wichtig, dabei können wir auf ein erfahrenes Team aus Kaufleuten, Ingenieuren und Juristen zurückgreifen.

Der langfristige Erfolg eines Contractings für beide Vertragspartner liegt auch immer in einer ausgewogenen Vertragsgestaltung. Dabei müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden und die Intention beider Vertragspartner genau abgebildet werden. Zukünftige Änderungen von Steuern und Abgaben, sowie unerwarteten Preisentwicklungen müssen im Vertrag berücksichtigt werden. Auch die Vertragsfortführung oder Endschaft muss geregelt werden.