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Förderung erhalten

Unsere Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen

Ein wesentlicher Punkt für die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen ist die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Bei der Beantragung dieser Förderung muss dem Antrag bei Anlagen > 2 MW oder nicht serienmäßig hergestellten Anlagen ein Sachverständigengutachten beigefügt werden, in dem alle für die Förderung relevanten Aspekte beschrieben werden (Bilanzgrenzen, Zählerstellen, Nachweis der Hocheffizienz der Anlage).

Bei modernisierten Anlagen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Kosten der Modernisierung einen bestimmten Prozentsatz der Neuerrichtung einer gleichwertigen Anlage betragen haben.

Auch bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen sowie von Wärme- und Kältespeichern müssen den Anträgen Projektbeschreibungen und Investitionskostennachweise beigefügt werden.

Diese Sachverständigengutachten, Beschreibungen und Kostennachweise erstellen wir auf Basis gesetzlicher Bestimmungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. AGFW FW 308) und der Anforderungen des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beim Ausfüllen der Antragsformulare und bei der Klärung eventueller Fragen bezüglich der Förderfähigkeit leisten wir Hilfestellung.

Auf Wunsch begleiten wir auch die Abrechnung der Fördermittel für KWK-Anlagen (jährlicher Nachweis der förderfähigen KWK-Strommenge, falls erforderlich einschließlich eines Wirtschaftsprüfertestates).