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Berichtspflichten qualifiziert nachkommen

Wir unterstützen von Emissionsbericht bis Überwachungsplan

Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme sind einer Vielzahl von Berichtspflichten unterworfen. Hier bietet die ENERKO ihre Unterstützung an.

Wir bieten Begleitung bei den Verpflichtungen, die durch den Emissionshandel nach TEHG für die Betreiber von Feuerungsanlagen entstehen.

Jeder Betreiber einer Feuerungsanlage größer 20 MW ist seit 2005 zum CO2-Handel verpflichtet. Die zuständige Behörde ist beim Umweltbundesamt angesiedelt – die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt.

Am Anfang der Emissionshandelsperioden, derzeit Handelsperiode III von 2013 – 2020, und beim Neueintritt oder Kapazitätserweiterung können Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten (EUA) nach den jeweiligen Regeln gestellt werden. Die bewilligten kostenlosen EUA werden jährlich vor Ablauf der Abgabefrist auf das Konto beim EU-CO2-Register für die Anlage überwiesen. Reichen die auf dem Konto vorhandenen EUA nicht aus, um der jährlichen Abgabepflicht in Höhe der berichteten Emissionen einer Anlage nachzukommen, müssen weitere hinzugekauft werden. Überschüssige EUA können dagegen vom Anlagenbetreiber verkauft werden.

Die kostenlose Zuteilung ist degressiv und soll bis 2027 vollständig eingestellt werden.

Unser Angebot:

  • Erstellung des Zuteilungsantrags und der notwendigen Berichte termingerecht im FMS
  • Erstellung und Pflege des Überwachungsplanes und des Monitorings im FMS
  • Virtuelle Poststelle mit qualifizierter Signatur
  • Verwaltung ihres Postein- und ausgangs in der virtuellen Poststelle
  • Unterstützung beim Handel (An- und Verkauf) von EUA durch Vermittlung und Kontakte

Wir führen die energetische Bewertung von Fern- oder Nahwärmenetzen durch (FW 309-1 bis 6)

Der individuell bestimmte Primärenergiefaktor für die gelieferte Wärme wird vom Wärmekunden immer dann gebraucht, wenn er nach EnEV 2014 die Primärenergiebedarfs-berechnung und den Energieausweis erstellen muss. Anderenfalls muss der Tabellenwert für Fernwärme aus Heizwerken übernommen werden, mit 1,3 ist dieser vergleichsweise ungünstig. Bei Nutzung von KWK-Anlagen und/oder regenerativer Energie zur Wärmeerzeugung kann der Tabellenwert deutlich unterboten werden. Ein im Vergleich niedriger Primärenergiefaktor ist ein großer Anreiz für einzelne Neuanschlüsse oder sogar den Anschluss von ganzen Neubau- oder neuen Gewerbegebieten an das Wärmenetz, durch niedrige Baukosten bei hohem ökologischem Standard!

Ein weiterer Vorteil ergibt sich für Neubauten und Modernisierung öffentlicher Gebäude, wenn die Nah- oder Fernwärme die Bedingungen nach §7 EEWärmeG erfüllt. Dann kann sie die vom EEWärmeG geforderte anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energie ersetzen. Hierzu benötigt der Bauherr die entsprechende Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers.

Nicht zuletzt sind auch

  • der spezifische CO2-Emissionsfaktor der Wärmeerzeugung (neu! nach FW 309-6),
  • das Primär-Energie-Einsparkriterium PEE nach EU-Richtlinie zur Prüfung der Hocheffizienz von KWK-Anlagen oder zu
  • der Aufteilung der Brennstoffe auf die Produkte Wärme und Strom nach finnischer Methode,

zur Bewertung der energetischen Qualität der Wärmeerzeugung wichtige Kennwerte.

Unsere „fp-Gutachterin FW 609″ Frau Bell  ist als solche berechtigt, die energetische Bewertung von Nah-/Fernwärme nach FW 309-1 bis 6 vorzunehmen und zu bescheinigen.