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Komplexität managen

Prüfungssicher durch die Strom und Energiesteuer-Regelungen

Die Harmonisierung des Energierechtes und der Energiesteuern in der europäischen Union und die Umsetzung in deutsches Recht haben in den vergangenen 15 Jahren zu umfangreichen Änderungen in der Gesetzgebung geführt. Die Abgabenlast aus Energie- und Stromsteuer und den weiteren gesetzlichen Umlagen, insbesondere auf die elektrische Energie, hat sich in diesem Zeitraum zu einem wichtigen Kostenfaktor, sowohl in der (Fern-)Wärmeversorgung und der Kraft-Wärme-Kopplung, als auch im Stromeinsatz in Industrie und Gewerbe entwickelt.

Parallel sind vor dem Hintergrund der Klimaschutzbemühungen des Gesetzgebers zahlreiche Entlastungsinstrumente, insbesondere im Bereich der gekoppelten Kraft-/Strom- und Wärmeerzeugung entwickelt worden, von der steuerbefreiten Stromeigennutzung und Stromlieferung an Dritte im räumlichen Zusammenhang aus sog. „kleinen“ KWK-Anlagen, über Energiesteuerermäßigungen und –befreiungen für direktgetriebene Arbeitsmaschinen, bis hin zu den steuerlichen Entlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes.

Um in den Genuss dieser Entlastungen zu gelangen und den wirtschaftlichen Betrieb von Erzeugungsanlagen zu sichern, müssen diese Entlastungen antrags- und fristgerecht geltend gemacht werden. Dabei vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht Änderungen oder Novellierungen von Energie- und Stromsteuergesetz, –verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu verzeichnen sind, die im Rahmen der Energie- und Stromsteuermeldung und vor allem auch in der fristgerechten Beantragung von steuerlichen Ermäßigungen zu beachten sind.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir unsere Kunden bei der Ermittlung der Einsparpotenziale, der erstmaligen und jährlich wiederkehrenden Aufbereitung und Prüfung der Unterlagen für Meldungen und Anträge bis hin zur Vorbereitung der versandfertigen Formulare.

Leistungen der ENERKO im Detail:

  • Prüfung und Aufbereitung von Unterlagen für die Strom- und Energiesteueranmeldung
  • Prüfung und Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisen für die Energiesteuererstattung §§ 53, 53a, 53b, 54 und 55 EnergieStG und die Stromsteuererstattung §§ 9b und 10 StromStG
  • Prüfung und Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisen für die Stromsteuerbefreiung gem. § 9 Abs. 3 StromStG (stromsteuerbefreite Lieferungen aus kleinen KWKW-Anlagen im räumlichen Zusammenhang)