Wärmeplanung Münster abgeschlossen

Der Rat der Stadt Münster hat am 20. Mai 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Wärmeplan vor allem Orientierung. Er zeigt, wo künftig Fern- oder Nahwärme möglich ist, wo Wärmepumpen infrage kommen und wo weitere Prüfungen erforderlich sind. Im Anschluss an die Ratsentscheidung wurde von der Stadt Münster eine interaktive Karte veröffentlicht, die die heutigen  Wärmenetzgebiete, die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete und die voraussichtlich dezentralen Versorgungsgebiete zeigt. Interessierte Bürger können durch Eingabe ihrer Adresse prüfen, in welchem Eignungsgebiet diese liegt und können weitere Hinweise zur künftigen Wärmeversorgung mit Ansprechpartnern zur Energieberatung und ggf. für Anfragen zur Versorgung aus einem Wärmenetzgebiet abrufen (kWP Stadt Münster).

Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster wurde seit Anfang 2025 unter Koordination und Steuerung durch die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Münster und in enger Abstimmung mit den Stadtnetzen Münster und den Stadtwerken Münster erarbeitet und wurde nun wie geplant mit der Ratsentscheidung vom 20.05.2026 beschlossen.

Die fachliche Begleitung und inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch ein Konsortium aus den Beratungsunternehmen BET Consulting GmbH (Aachen), Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft (Essen), TAFH Münster GmbH und EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH (Aldenhoven). Aufgabenschwerpunkte der ENERKO waren die fachlichen Untersuchungen zur Bestands- und Potenzialanalyse, zur Ausarbeitung von Versorgungslösungen in Fokusgebieten, zur Bilanzierung der künftigen Bedarfs- und Versorgungsentwicklung  mit den Zuschnitten der Eignungsgebiete und der Gesamtdokumentation.

Wir freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegenbei der Stadt Münster, bei Stadtwerken und Stadtnetzen und natürlich im Beraterkonsortium über die zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit und den nun gelungenen erfolgreichen Abschluss.

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Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Klaus Holler

Klaus Holler Analyse und Konzepte

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Wärmepaket GModG und WPG: Eine erste Einschätzung

In der ersten Maiwoche wurden Referentenentwürfe zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) öffentlich. Es handelt sich um erste Entwürfe, die z.Z. in der Verbändeanhörung sind und am 13.05.2026 im Bundeskabinett behandelt werden sollen.

Vor einer umfassenden Bewertung eine erste Übersicht mit Fokus auf die Relevanz für die Versorgungswirtschaft:

Gebäudemodernisierungsgesetz GmodG (Referentenentwurf Stand 5.5.2026)

  • Allgemeine Bewertung: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in „Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)“ umbenannt. Die 65 % Verpflichtung entfällt mit flexibleren Vorgaben im Bereich der Heizungssysteme. Gas- und Ölheizungen sind weiterhin erlaubt, allerdings mit einem verpflichtenden Stufenplan bei den Brennstoffen.
    Eine direkte Kopplung mit dem Wärmeplanungsgesetz hinsichtlich Fristenregelungen oder der Fertigstellung von Wärmeplänen gibt es nun nicht mehr.
    Mit dem  Entwurf wird die EU-Gebäuderichtlinie (EU 2024/1275) 1:1 in nationales Recht umgesetzt, was besonders neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und die LebenszyklusBetrachtung von Emissionen bedeutet.
  • Entfall 65 % EE-Anteil: Die bisher in den vieldiskutierten Kernparagraphen § 71 und § 72 des „Heizungsgesetzes“ vorgegebene Verpflichtung, ab 2026 (große Kommunen) bzw. 2028 (kleine Kommunen) 65 % EE-Anteile bei Heizungserneuerungen einzusetzen, entfällt. Damit entfällt auch das in § 72 enthaltene komplette Verbot fossiler Heizungen ab 2045 sowie das Betriebsverbot von Altanlagen mit Festtemperaturen (in der Praxis kaum relevant).
  • Die neuen § 42 bis § 45 ersetzen den bisherigen §71 und ergänzen ihn durch neue Anforderungen an die wieder „erlaubten“ Brennstoffe Öl und Gas sowie Flüssiggas.
  • Bei Einbau einer fossilen Heizung muss nach § 43 (der neue „Biotreppenparagraph“) der Eigentümer des Gebäudes sicherstellen, dass
    – ab 2029 mindestens 10 %
    – ab 2030 mindestens 15 %
    – ab 2035 mindestens 30 % und
    – ab 2040 mindestens 60 %
    der Wärme „aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird“.
    Diese Regelung gilt für alle Gebäude und soll voraussichtlich durch Schornsteinfeger anhand der Vertragsdaten des Gasversorgers oder Bescheinigungen des Brennstofflieferanten überprüft werden. Lieferanten müssen nach § 96 Abs 4 und 5 bestätigen, dass die Quoten erfüllt sind und Kunden müssen diese Nachweise 5 Jahre lang aufbewahren.
  • Der Einbau oder die Weiternutzung einer bestehenden Solarthermieanlage, einer Biomasseanlage (Kamin, Ofen) oder der Einbau einer Wärmepumpenhybridanlage sind alternativ zur Bioquote möglich (Solarthermie und Biomasse bis 2034 mit Pauschalregelung, danach mit Nachweis)
  • Die im Eckpunktepapier vom Februar bereits erwähnte allgemeine Grüngasquote (startend ab 2028 mit 1 %) wird in dem Referentenentwurf nur noch im allgemeinen Teil erwähnt, aber nicht genauer ausgeführt. Diese Quote würde sich selbst bei moderatem Startwert von 1 % auf eine deutlich größere Biogasmenge beziehen (rd. 3 TWh bei 300 TWh Erdgaseinsatz in Wohngebäuden) als die Startquote der Biotreppe (rd. 1,5 TWh nach ENERKO Berechnungen)
  • In § 106 wird eine nicht näher quantifizierte Nutzungspflicht für Solarenergieanlagen eingeführt, die nach Gebäudegrößen, Nutzungsarten (öffentlich / nicht öffentlich, Wohnen / Nichtwohnen) differenziert ist. Die Einführung ist gestaffelt von 2027 bis 2031 je nach Typ.
  • Die Primärenergiefaktoren in Anlage 4 wurden teilweise angepasst. Für alle nicht gebäudenah erzeugten Biobrennstoffe inkl. Holz ist nun einheitlich 0,7 anzusetzen, Strom aus dem Netz wird nun mit 1,5 statt 1,8 bewertet. Der Faktor für Fernwärme ist wie bisher zu ermitteln. Die Emissionsfaktoren wurden ebenfalls in analoger Weise angepasst, auch hier wurden die Faktoren für Strom (jetzt 100 g/kWh) und Biobrennstoffe (zwischen 70 und 80 g/kWh) teils deutlich reduziert.
  • Die Berechnung der Primärenergiefaktoren von Wärmenetzen soll nach §22 jetzt nach der in DIN EN 15316-4-5 definierten Carnotmethode erfolgen. Dies bedeutet aller Voraussicht eine notwendige Neukalkulation der Primärenergiezertifikate, in vielen (KWK-)Netzen verbunden mit einer Verschlechterung der Werte.
  • Weitere Detailanpassungen betreffen den baulichen Wärmeschutz, Energieausweise sowie die Lebenszyklus-THG Bewertungen (nur Neubauten ab 2028)
  • Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) soll so angepasst werden, dass zum einen Gasnetzentgelte (ab 2028) und zum anderen Mehrkosten der Biotreppe(ab 2029)auch hälftig vom Vermieter getragen werden zusätzlich zu den auch bisher schon aufgeteilten CO2-Kosten ohne Unterscheidung nach Baustandards. Dies erfordert eine entsprechende Ausweisung und jährliche Abgrenzung in der Erdgasabrechnung.

Wärmeplanungsgesetz WPG (Entwurf zur Verbändeanhörung mit Stand Ende April)

  • Die Anforderungen an Wärmepläne für Gemeindegebiete >45.000 Einwohner werden um die Erstellung einer Kälteplanung ergänzt. Diese ist erstmalig im Rahmen der ersten Fortschreibung des Wärmeplans zu berücksichtigen. In einer Kälteplanung gilt es, zukünftige Kältebedarf zu ermitteln und aufzuzeigen, wie dieser über Kälte- oder integrierte Netze vollständig durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt werden kann. Dabei sind insbesondere Großverbraucher, Hitzebelastung sowie Maßnahmen zur Kühlung zu berücksichtigen.
  • Für Gemeindegebiete mit ≤15.000 Einwohnern ist zukünftig eine kleine Wärmeplanung anzufertigen. Eine vereinfachte Datenerhebung ist zulässig. Die Versorgungsgebiete werden grundsätzlich als dezentral versorgt dargestellt. Darüber hinaus können – wenn eine vertiefte Untersuchung aufgrund wirtschaftlicher Potenziale, vorhandener Netze oder relevanter Abnehmer sinnvoll erscheint – Prüfgebiete für Wärmenetze, Prüfgebiete für Wasserstoffnetze oder Prüfgebiete für grünes Methan ausgewiesen werden.
  • Die Fortschreibung der Wärmeplanung wird verbindlich terminiert: Für Gemeindegebiete >100.000 Einwohner bis 31.12.2031, 2036 und 2041, für alle übrigen bis 31.12.2033, 2038 und 2043. Dabei ist die Umsetzung der Strategien im Rahmen der Fortschreibung zu überprüfen und Fortschritte zu überwachen.
  • Die Datenübermittlung erfolgt nun an Bund und in einem einheitlichen Format. Für neu erstellte oder fortgeschriebene Wärmepläne erfolgt die Übermittlung durch die planungsverantwortliche Stelle und über einen zentralen Datenraum. Für bestehende Wärmepläne sind die Länder zur nachträglichen Übermittlung der Daten in maschinenlesbarer Form verpflichtet.
  • Die Verpflichtung für Wärmenetze auf 30 % EE/Abwärme-Anteil ab 2030 und 80 % EE-Anteil ab 2040 in § 29 WPG bleibt bestehen, für neue Wärmenetze liegt die Vorgabe auch weiterhin bei 65 %. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral sein. Damit sind die Zielvorgaben für Wärmenetze nun deutlich ambitionierter als die reduzierten Vorgaben der Biotreppe für Einzelgebäude.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und  -dekarbonisierungsfahrplänen bis Ende dieses Jahres bleibt bestehen mit der Ergänzung, dass diese durch einen nach AGF FW 611 zertifizierten Gutachter bestätigt werden müssen. Alternativ sind auch weiterhin BEW- Transformationspläne zulässig, die aber ebenfalls auf der Internetweise des Wärmenetzbetreibers (in angepasster Form ohne Betriebsgeheimnisse) veröffentlicht werden müssen (WPG § 32 Abs 1 und 2).
  • Für industrielle und gewerbliche Netze gilt nun eine Frist bis Ende 2030 zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans.

Für alle Fragen rund um Wärmeplanung und die Verpflichtungen für Wärmenetzbetreiber und Kommunen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Patrick Freialdenhoven

Patrick Freialdenhoven Beratung und Dienstleistungen
Prokurist

+49 (30) 962770-0 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH

BEW Förderung für Transformationspläne läuft Ende März 2026 aus

Seit August 2022 werden im Förderprogramm BEW Transformationspläne samt Planungsleistungen bis HOAI-Phase 4 , also bis zu Genehmigungsplanung, mit 50% gefördert.

Diese Förderung (Modul 1) läuft nun aus, auch Aufstockungsanträge (z.B. für vertiefte Planungsleistungen) können dann ab April 2026 nicht mehr gestellt werden.

Viele Wärmenetzbetreiber haben schon diese Förderschiene genutzt, allerdings oft nur für Leistungsphase 1 und 2, für viele Netze sind bisher aber noch keine Pläne entwickelt worden.

Wer als Wärmenetzbetreiber einen Erstantrag im Modul 1 stellen möchte, muss bis zum 31.3. einen elektronischen Antrag einreichen. Das Verfahren wurde vereinfacht – es sind keine Projektskizzen bei Einreichung erforderlich. Da alle Netzbetreiber mit Netzen > 1km nach WPG §32 sowieso zur Erstellung eines inhaltlich vergleichbaren „Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans“ verpflichtet sind, sollte die Option eines BEW Modul 1 Antrags auf jeden Fall geprüft werden – die Zeit läuft bald aus.

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

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Klaus Holler

Klaus Holler Analyse und Konzepte

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Auf der Leitmesse E-world energy & water 2026 in Essen vom 10. bis 12.2.2026 ist die ENERKO wieder vertreten. Sie finden uns wie immer in Halle 1 / Standnummer 1C126.

Den Hallenplan finden Sie hier (externe Links):
E-world 2026 – Aussteller / Hallenplan.

Gerne laden wir Sie ein, uns zu besuchen und sich über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot zu informieren.

Wir freuen uns auf einen Austausch zu unserer Projektzusammenarbeit und zu aktuellen Themen der Energiewirtschaft wie z.B.:

  • Wärmenetzausbau und BEW-Bundesprogramm: Wie geht es weiter mit der Fernwärmetransformation?
  • Vom Konzept zur Umsetzung: Unsere aktuellen Planungsprojekte – Großwärmepumpen, Abwärmenutzung, Speichersysteme und KWK (mit Erdgas und H2)
  • Wärmeplanungsgesetz für Kommunen und Netzbetreiber: Erfahrungen aus der Durchführung unserer Wärmeplanungen für 1,5 Mio. Menschen und Perspektiven bis 2028
  • Unser Dienstleistungsportfolio: Emissionshandel, Testate, Netzentgeltkalkulationen und Preisblätter, Gas- und Strombeschaffung, Beratung und Begleitung zu steuerlichen und energierechtlichen Fragen
  • Business Process Outsourcing mit der integrierten Plattform: ENCONTROL: Full-Service-Dienstleistungen für Energievertrieb und Netz
  • Weiterentwicklung der Anreizregulierung und Perspektiven der Gas- und Stromnetzentgelte
  • Redispatch 2.0: Wir übernehmen sämtliche Aufgaben für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber – gerne auch als White-Label-Lösung
  • Angebotskalkulation und Portfoliomanagement für Handel und Vertrieb mit EnSupply
  • Prognosen und Ersatzwertbildung mittels KI
  • Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 für EDL-G, EnEfG mit Erweiterung zum Klimamanagement und Energieaudits
  • Quartiers- und Objektlösungen zur Energieversorgung

Gerne reservieren wir unter (02464) 971-3 einen Gesprächstermin mit Ihnen.

Katrin Freischlad

Katrin Freischlad Backoffice

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Seit Anfang 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, welches die Wärmeplanung bundeseinheitlich regelt. Die meisten dort adressierten „großen“ Kommunen mit über 100.000 EW haben die Wärmeplanung bereits durchgeführt oder sind auf der Ziellinie (Frist bis Juni 2026), auch viele kleinere Gemeinden sind bereits auf dem Weg.
Zeit ein Zwischenfazit zu ziehen: EEB ENERKO hat zahlreiche Kommunen und lokale Versorger bei der Wärmeplanung begleitet und einige Ergebnisse daraus in einer kurzen Vergleichsanalyse zusammengestellt. Manches ist dabei erwartbar, wie der Trend zu Wärmepumpen und Wärmenetzen, anderes aber auch durchaus überraschend. Mehr dazu in unserem White Paper „2 Jahre Wärmeplanung“.

White Paper mit Auswertungen zu Wärmeplanung in 12 Städten

Sarah Henn

Sarah Henn Analyse und Konzepte

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Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

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ENERKO Gruppe auf der Nacht der Unternehmen in Aachen am 21.10.2025

Auch dieses Jahr sind wir wieder auf der Karrieremesse „Nach der Unternehmen (NdU)“ am 21.10.2025 im Technologiezentrum Aachen vertreten. Wer Interesse an abwechslungsreichen Tätigkeiten in der ENERKO Gruppe im Bereich Energiewirtschaft, Energietechnik und Planung sowie Energiedatenmanagement hat, ist herzlich eingeladen zu einem Gespräch an unserem Stand im 1. OG (Stand 36). Irgendwer muss eine saubere, effiziente und sichere Energieversorgung ja auch umsetzen !

Auf der Messe treffen Young Professionals, Fachkräfte, Studierende und jobsuchende Azubis auf potenzielle Arbeitgeber. Rund 80 Aussteller aus dem Großraum Aachen präsentieren sich am 21. Oktober auf der NdU. Beginn 17:00 Uhr / Ende ca. 20:30 Uhr im Technologiezentrum Aachen.

Unsere aktuellen Stellengesuche: Karriere – ENERKO

Katrin Freischlad

Katrin Freischlad Backoffice

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Kommunale Wärmeplanung für Ludwigshafen abgeschlossen

Mit dem kommunalen Wärmeplan für Ludwigshafen ist eine weitere Wärmeplanung abgeschlossen. Der finale Plan wurde am 22.09. im Stadtrat mit breiter Mehrheit angenommen und setzt nun die Leitlinien für die Entwicklung des Wärmemarktes.

Für die Abdeckung des Raumwärme-, Trinkwarmwasser- und Prozesswärmebedarfs der rd. 31.500 beheizten Gebäude in Ludwigshafen sind aktuell rd. 1.205 GWh/a Nutzenergie nötig, wobei 26 % durch Fernwärme abgedeckt werden. Weitere 63 % entfallen auf Erdgasheizungen, 6 % auf Heizöl, 1 % auf Strom (Wärmepumpen und Direktheizungen) und 6 % basieren auf Holz und sonstigen Energieträgern.

Ein herausragendes Ergebnis der Bewertung sind die ungewöhnlich hohen Wärmeerzeugungspotenziale durch die Möglichkeiten der Abwärmenutzung im Verbund mit BASF und Zentralkläranlage, gute Geothermieeignung und auch Umgebungswärme aus dem Rhein oder der Luft. Ein wesentlicher Baustein der Wärmewende ist daher der weitere Ausbau der Fernwärme bis 40 % Versorgungsanteil. Bei Einbeziehung einiger Prüfgebiete mit mittlerer Wärmedichte wären auch bis zu 46 % erreichbar. Bei der dezentralen Versorgung werden Wärmepumpen eine entscheidende Rolle spielen sowie ein moderater Ausbau der dezentralen Solarthermie und der Biomassenutzung. Hinzu kommt die Sanierung von etwa der Hälfte aller noch unsanierten Gebäude, wobei in vielen Fällen der Umstieg auf Wärmepumpen auch ohne Vollsanierung möglich und sinnvoll ist.

Die Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung lassen sich so bis zum Jahr 2030 um 38 %, bis 2035 um 62 % und bis zum Zieljahr um 95 % reduzieren.

Bildquelle: Stadt Ludwigshafen am Rhein

Der Bericht ist hier verfügbar: https://ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/getfile.php?id=186047&type=do

Manuela Bücken

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Wärmeplanung für Aachen verabschiedet

Wir freuen uns sehr, dass der kommunale Wärmeplan für die Stadt Aachen in dieser Woche im Stadtrat verabschiedet wurde und nun öffentlich ist. Die Stadt Aachen, in der vor 45 Jahren die ENERKO gegründet wurde, ist damit unter den ersten Großstädten in NRW mit abgeschlossener Wärmeplanung.

Die Wärmeplanung für Aachen wurde von EEB ENERKO zusammen mit Gertec, BET, RWTH/IAEW und FhG/FIT erstellt.  Wesentliche Eckpunkte des Plans sind:

Fernwärme: Der Fernwärmeausbau ist das wichtigste Handlungsfeld der Wärmewende mit einem Zielanteil von rund 40 % an dem Wärmebedarf. Durch zunehmend kleinteiligere Erschließung, den Aufbau neuer Erzeuger und den Zusammenschluss bestehender kleinerer Netze sind erhebliche Investitionen erforderlich. Insgesamt ist der Fernwärmeausbau im Zielszenario sehr ambitioniert und an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.

Dezentraler Bereich: Gas- und Ölheizung können nach aktueller Gesetzeslage bis 2045 weiterbetrieben werden, neue Anlagen sind seit 2024 aber nur noch unter Auflagen bzw. übergangsweise genehmigungsfähig. Der in Aachen sehr hohe Bestand an Gasheizungen muss in den dezentralen Wärmeversorgungsgebieten Stück für Stück durch zukunftsfähige Heizungstechnologien abgelöst werden, bei sukzessiver Ertüchtigung und Sanierung der jeweiligen Gebäudesubstanz. Hilfestellung erfolgt dabei durch verschiedene Beratungsangebote, zusätzliche Förderung durch Bund und Stadt Aachen und eine Ausweitung von Contracting-Programmen.

Weitere Ergänzungen können Quartierslösungen auf Basis oberflächennaher oder mitteltiefer Geothermie in Verbindung mit größeren Wärmepumpen sein, die exemplarisch für drei Gebiete untersucht wurden. In geringerem Umfang werden auch Biomasse, Solarthermie und ab etwa 2032 grüner Wasserstoff zur Zielerreichung beitragen.

PV und Wind: Grüne Wärme erfordert grünen Strom, der auch in Aachen ausgebaut werden muss. Neben dem PV Ausbau sind auch Zuwachsleistungen bei Windkraftanlagen in der Region zur Bereitstellung von Grünstrom im Winter notwendig.

Wasserstoffnetze werden in Aachen nicht großflächig ausgebaut und dementsprechend auch nicht als Wasserstoffversorgungsgebiete ausgewiesen.

Die Gesamtinvestitionen der Wärmewende von (abgeschätzt) rd. 4,0 Mrd. € verteilen sich auf viele Akteurinnen, 250.000 Bewohnerinnen und 20 Jahre, zudem werden diese teilweise durch Förderprogramme wie BEW und BEG aufgefangen.

Download Wärmeplan:

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

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Stadtwerke Duisburg nehmen größte innovative KWK-Anlage an einer Kläranlage in Deutschland in Betrieb

Nach fast zweijähriger Bauzeit ist die neue Wärmepumpenanlage der Stadtwerke Duisburg an der Kläranlage Huckingen mit 2 x 1,9 MW in Betrieb. Sie ist derzeit die größte ihrer Art in Deutschland und produziert klimafreundliche Wärme, indem sie Abwärme des geklärten Abwassers als Quelle nutzt und mit bis zu 85 °C in das Fernwärmesystem einspeist. Die Anlage kann jährlich mindestens 16.000 MWh Wärme für rund 1.300 Haushalte liefern und trägt zur CO2-Reduktion bei.
EEB ENERKO hat die technische Fachplanung der Wärmepumpenanlage ausgeführt.

Weitere Informationen:

Tim Gleichmann

Tim Gleichmann Planung Aldenhoven

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Meilenstein für die Fernwärmeversorgung in Aachen

Die Nutzung der Abwärme aus einer neuen, KWK optimierten Turbine der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ist ein wesentlicher Baustein der zukünftigen klimafreundlichen Wärmeversorgung von Aachen. Dieses Projekt wurde seit Jahren mit Unterstützung der EEB ENERKO vorbereitet und soll nun mit Hochdruck umgesetzt werden.

Gestern wurden nun zwei umfangreiche bilaterale Verträge zur langfristigen Sicherung der Versorgung der angeschlossenen Haushalte in Aachen und der Region unterzeichnet. Am Standort der MVA Weisweiler haben die STAWAG und die MVA Weisweiler GmbH & Co KG jeweils einen Kooperationsvertrag mit der RWE Power AG unterzeichnet.

Zur Dampferzeugung soll ab 2029 die Energie genutzt werden, die bei der Müllverbrennung ohnehin freigesetzt wird. Rund 65 Mio. Euro investiert die MVA Weisweiler in eine entsprechende Turbine zur sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung. Die gleichzeitige Produktion von Dampf und Strom nutzt die eingesetzten Energieträger effizient aus und erzielt erfreulich hohe Wirkungsgrade. RWE transportiert die ausgekoppelte Wärme dann über die schon bestehende, ca. 17 Kilometer lange Leitung nach Aachen und über andere Leitungen – in kleineren Mengen – zu benachbarten Kommunen wie z.B. Eschweiler und Inden.

Die Umsetzung des Projektes ist auch ein wichtiger Baustein der kommunalen Wärmeplanung für Aachen, die zur Zeit finalisiert wird.

Mehr Informationen und Pressemeldung:

MVA Weisweiler
Vertragsunterzeichnung STAWAG, MVA Weisweiler und RWE Power mit weiteren Projektbeteiligten

Bildquelle: MVA Weisweiler

Dr. Armin Kraft

Dr. Armin Kraft Geschäftsführer

+49 (2464) 971-3 E-Mail schreiben EEB ENERKO GmbH
Herbert Freischlad

Herbert Freischlad Beratung und Dienstleistungen
Generalbevollmächtigter

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