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Berichtspflichten qualifiziert nachkommen

Wir unterstützen von Emissionsbericht bis Überwachungsplan

Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme sind einer Vielzahl von Berichtspflichten unterworfen.

Alle Betreiber von Feuerungsanlagen größer 20 MW sind zur jährlichen Abgabe der Emissionsberichte nach § 5 TEHG und zur Abgabe/Löschung entsprechender Emissionsberechtigungen (EUA) in Höhe der berichteten Emissionen von ihrem Konto im europäischen Emissionshandelsregister verpflichtet.

Darüber hinaus bieten wir auch Zertifizierungen von Primärenergiefaktoren, Erstellung von Hocheffizienznachweisen und KWK-Gutachten gem. Bafa-Richtlinien an.

Unsere Gutachter Frau Bell und Herr Wiesner sind nach als „fp-Gutachter FW 609“ zugelassen, Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 auszustellen.

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Mitteilung zum Betrieb von Emissionsberichten nach § 5 Abs. 1 TEHG. Es sind jährlich nach § 5 Abs.4 TEHG verifizierte Emissionsberichte zu erstellen und fristgerecht der zuständigen Behörde zu übermitteln (via Virtueller Poststelle)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Emissionsberichten nach § 5 Abs. 1 TEHG. Es sind jährlich nach § 5 Abs.4 TEHG verifizierte Emissionsberichte zu erstellen und fristgerecht der zuständigen Behörde zu übermitteln (via Virtueller Poststelle)
  • Verwaltung der virtuellen Poststelle
  • Unterstützung beim Handel (An- und Verkauf) von Berechtigungen / Vermittlung / Kontakte
  • Pflege des Überwachungsplanes und grundsätzliche Unterstützung beim erforderlichen Monitoring
  • KWK Gutachten und Hocheffizienznachweise