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Sondernetzentgelte Gas – OLG Düsseldorf fordert zwei Rechtssubjekte

Das OLG Düsseldorf hat die Untersagung der Einräumung eines Sondernetzentgeltes innerhalb eines integrierten Energieversorgungsunternehmens durch die
Landesregulierungsbehörde NRW (wir berichteten bereits in der Newsletter Ausgabe Nr. 1 / 2020 über dieses Thema) bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtes setzt die Zulässigkeit eines Entgeltes zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus nach § 20 Abs. 2 GasNEV voraus,
dass es sich um zwei unterschiedliche Rechtssubjekte handelt. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung weitreichende Folgen auch für die nicht an dem Verfahren beteiligten Gasversorgungsnetzbetreiber
haben wird.

 

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