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Redispatch 2.0, eine große Herausforderung für alle Beteiligten!

Ab dem 1. Juli 2021 müssen die Stammdaten an Connect+ von Netz- und Anlagenbetreibern übermittelt werden und am 1. Oktober 2021 startet der Gesamtprozess „Redispatch 2.0“.

Das bedeutet für Netzbetreiber, eine Planung in D-2, D-1 bis zur Echtzeit, Netzberechnung, Herstellung der Fernsteuerung / Echtzeitmessung bei Erzeugungsanlagen und Speicher ab 100kW und Energiebeschaffung. Auf Grund der Tatsache, dass die Prozesse rollierend ablaufen, muss ein hoher Automatisierungsgrad vorgesehen werden. Mit dem Referentenentwurf des EEG 2021 und vorhandener IMSys wird sich die Leistungsgrenze noch deutlich verringern. Daher ist es wichtig sich auf die Zukunft der intelligenten Netzführung vorzubereiten!
Für Netzbetreiber die noch nie Netzengpässe beheben mussten, gibt es aber nutzbare Ausnahmetatbestände der Bundesnetzagentur, die eine vereinfachte Umsetzung ermöglichen!

Auch für Anlagenbetreiber mit einer Erzeugungsleistung ab 100kW ergeben sich Verpflichtungen Anlagenbetreiber von Energieerzeugungsanlagen aus konventionellen wie auch erneuerbaren Energieträgern sowie zur Speicherung von Energie sind im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 zur Übermittlung von Daten (Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten, Echtzeitdaten) an den Anschlussnetzbetreiber verpflichtet.
Die rechtliche Verantwortlichkeit und Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Übermittlung der Daten liegt beim Anlagenbetreiber. Die Kommunikationsprozesse werden in dem bereits zur Konsultation gestellten Festlegungsvorschlag zum bilanziellen Ausgleich und den Marktkommunikationsprozessen unter BK6-20-059 näher definiert und erläutert. Der Anschlussnetzbetreiber ist für den Empfang der Daten verantwortlich. Bedient sich der Anschlussnetzbetreiber für den Empfang der Daten eines Dataproviders (vgl. Festlegungsvorschlag BK6-20-059), hat der Anlagenbetreiber mit ordnungsgemäßer Übermittlung an den Dataprovider seine Verpflichtungen erfüllt. Dem Anlagenbetreiber ist es freigestellt, sich eines Einsatzverantwortlichen – auch diese Marktrolle wird im Festlegungsvorschlag unter BK6-20-059 ausgestaltet und näher beschrieben – für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Übermittlung der beschriebenen Daten zu bedienen. Im Außenverhältnis bleibt der Anlagenbetreiber allerdings für die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten verantwortlich.

EEB ENERKO berät Sie gerne bei den sich durch Redispatch 2.0 ergebenen Fragen und unterstützt Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung eines geeigneten Konzepts zur Erfüllung Ihrer jeweiligen Verpflichtungen.

EES ENERKO unterstützt Sie bei dieser komplexen Herausforderung auch operativ in der Dienstleistung bzw. bei der zeitnahen Umsetzung bis zum 1. Oktober 2021. Näheres finden Sie auch in unserem Whitepaper.