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RECHTSANWÄLTE Achterwinter erwirken eine einstweilige Verfügung gegen die eprimo GmbH wegen unzulässiger telefonischer Abwerbung von Energiekunden

Die – nach eigenen Angaben „zentrale Discountvertriebsgesellschaft für Strom und Erdgas von RWE“ – eprimo GmbH fällt derzeit (wieder) mit wettbewerbswidrigem Verhalten auf. Es wurden Verbraucher von „Kooperationspartnern“ der eprimo GmbH angerufen, die behaupteten, im Auftrag unserer Mandantin – einem in Teilen von NRW als Grundversorger tätigen Anbieter für die Strom- und Gasversorgung – zu handeln. Die Anrufer erklärten, sie wollen den Stromkunden einen besseren Tarif anbieten. Hierzu erfragten sie Daten der Kunden wie Zählernummer, Kundennummer und Bankverbindung.

Für unsere Mandantin haben wir nun beim Landgericht Aachen gegen die eprimo GmbH eine einstweilige Verfügung erwirkt (Beschluss vom 18. August 2016 – AZ: 42 O 105/16), die es der eprimo GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € untersagt, gegenüber Kunden unserer Mandantin vorzugeben, im Auftrag unserer Mandantin zu handeln und Zählerdaten abzugleichen.

Mit den erfragten Daten ist es der eprimo GmbH möglich, auch ohne Unterschrift des Verbrauchers einen Wechsel des Gas-/ Stromversorgers zu eigenen Gunsten einzuleiten. Der Kunde erfährt erst durch eine Auftragsbestätigung oder die erste Rechnung, dass er nicht mehr von seinem gewohnten Versorger beliefert wird. Wir können daher jedem Kunden nur raten, keinerlei Daten telefonisch zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall setzen Sie sich mit Ihrem eigenen Anbieter in Verbindung, um sich nach der Seriosität der Anrufe zu erkundigen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, als Kunde von einer solchen Täuschung betroffen sein sollten oder als Energieversorger erfahren, dass Ihre Kunden auf unlautere Art und Weise abgeworben oder auch nur durch derartige Telefonanrufe belästigt werden, sprechen Sie uns gerne dazu an.

RECHTSANWÄLTE Achterwinter
Rechtsanwältin Antje Ikels
Telefon: 0211 / 530 660 20
Email: kanzlei@achterwinter.de