Menu

KWK-Änderungsgesetz 2016 in Kraft getreten

Zum 1.1.2017 ist das „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenerzeugung“ – kurz KWK-Änderungsgesetz 2016 – mit zahlreichen neuen Regelungen in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Auktionierung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 MWel und 50 MWel sowie den Umgang mit der Eigenerzeugung.

Ausführlichere Informationen sind hier zu finden.