Menu

Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

 

 

Am 16.12.2020 hat das Bundesjustizministerium einen neuen Entwurf für ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ vorgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird im neuen Jahr gerechnet. Das Gesetz wird voraussichtlich deutliche Änderungen für Verbraucherverträge, insbesondere auch in der Energiewirtschaft mit sich bringen. Einerseits wird Änderungsbedarf und Mehrarbeit auf die Versorger zukommen, weil Vertragslaufzeiten beschränkt und zusätzliche Anforderungen an automatische Vertragsverlängerungen gestellt werden. Andererseits sollen die Verbraucher vor unseriösen Telefonanbietern geschützt werden indem Vertragsabschlüsse zukünftig auch per Email bestätigt werden müssen und der telefonische Vertragsabschluss dokumentiert werden muss. Die Kunden der Versorger werden somit vor unseriösen Anbietern besser geschützt. Insbesondere sind folgende Änderungen in dem Entwurf enthalten:

 

  • Vertragslaufzeiten nur noch bis zu 1 Jahr in AGB (vorher 2 Jahre);
  • Automatische Vertragsverlängerungen nur noch maximal für 3 Monate (vorher bis zu 1 Jahr);
  • Kündigungsfristen bis maximal 1 Monat (vorher 3 Monate);
  • Der Verbraucher soll an einen telefonisch abgeschlossenen Energieliefervertrag nur noch gebunden sein, wenn er ihn in Textform (auch Email) genehmigt (vorher war auch der mündliche Abschluss ausreichend);
  • Telefonate zu Vertragsabschlüssen sollen grundsätzlich aufgezeichnet werden müssen, auch wenn dies zum Vertragsabschluss nicht mehr ausreicht. Damit sollen unseriöse Praktiken bewiesen werden bzw. verhindert werden können.

 

Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und die Pflichten aus dem endgültigen Gesetz unterrichten. Wenn dazu Fragen bestehen, können Sie sich auch „zwischen den Tagen“ an den Unterzeichner wenden.