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Die Verordnung zur Anpassung der Strom- und GasGVV ist heute in Kraft getreten!

Seit längerer Zeit wurde das Inkrafttreten der geänderten Grundversorgungsverordnungen erwartet; seit heute – dem 1. Dezember 2021 – ist nun die Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben vom 22. November 2021 in Kraft.

Wie Ihnen bekannt sein wird, haben die jüngsten Änderungen im EnWG auch zu erforderlichen Anpassungen in der Grundversorgung geführt. Diverse Änderungen in den Verordnungen enthalten daher Verweise auf die entsprechenden Neuregelungen im EnWG. Die umfangreichste Änderung besteht in der umfassenden Überarbeitung der §§ 19 StromGVV und GasGVV (Unterbrechung der Versorgung). Hier gehen die Grundversorgungsverordnungen über die  Verpflichtungen nach dem EnWG hinaus.

Durch das heutige Inkrafttreten der Verordnungen – ein Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt – sind die geänderten Vorschriften sofort anzuwenden. Lediglich die Veröffentlichung des Musters der Abwendungsvereinbarung hat nicht direkt, sondern spätestens zum 1. Januar 2022 zu erfolgen.

Neben dem Inkrafttreten dieser Anpassungsverordnung ist weiterhin mit heutigem Datum die Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV) in Kraft getreten sowie eine geänderte Vorschrift in der ARegV. Das gleiche gilt für Änderungen durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz u.a. in der GasNEV, der StromNEV, der NAV, der NDAV und dem BGB.

 Wenn Sie Fragen zu den Änderungen oder den notwendigen Umsetzungsschritten haben, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie zu der Frage, ob und ggf. welcher Handlungsbedarf bei Ihnen besteht und unterstützen Sie bei den in Ihrem Fall erforderlichen Anpassungen.