Menu

Novellierung Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Am 01.11.2021 traten die novellierten Richtlinien zum Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in den Fassungen Zuschuss und Kredit sowie Wettbewerb in Kraft. Mit dem Programm werden nun auch Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz sowie Transformationskonzepte zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 von Unternehmen gefördert. Zudem wurden die Fördersätze und Förderhöchstbeträge teilweise erhöht: So wurden die Förderquoten bei Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie im Wettbewerbssegment jeweils um 10% auf 40% (bei Nicht-KMU) bzw. 60% angehoben. Die maximalen Förderhöchstbeträge wurden in den Modulen 2 bis 4 sowie im Wettbewerbssegment jeweils um 5 Mio. auf 15 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR erhöht. Transformationskonzepte
werden mit 50 % und mit max. 80 T€ gefördert.

EEB ENERKO unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung von Energieeffizienz- und EE-Projekten. Von der Konzepterstellung (u.a. im Rahmen von Transformationskonzepten) bis zur Planung und auch bei der Beantragung der Fördermittel.

Fördertatbestände EEW (Änderungen grün markiert)