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Anpassung BEG: Bessere Förderbedingungen für klimafreundliche Wärmenetze

Um auch bei der Wärmewende an Fahrt aufzunehmen gilt seit 01.01.2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Neben dezentralen Lösungen ist auch der Anschluss von Bestands- und Neubauten an klimafreundliche Wärmenetze förderfähig.

Bisher war dies nur eine Chance für Netze mit relevanten Anteilen Erneuerbarer Wärme oder Abwärme. Eine Aktualisierung der Förderrichtlinien durch das BMWi tritt voraussichtlich am 21.10.2021 in Kraft.

Ersatzweise ist auch der Nachweis nach AGFW FW-309 Teil 1 eines guten Primärenergiefaktors (PEF) gem. GEG möglich – damit auch bei Einsatz von effizienten Netzen mit KWK, hohen Stromgutschriften und geringen Netzverlusten.

  • Stufe 1: Förderquote 30% bei 25% EE-/Abwärme oder ≤ 0,60 PEF
  • Stufe 2: Förderquote 35% bei 55% EE-/Abwärme oder ≤ 0,25 PEF

Die Förderquoten erhöhen sich jeweils um 10 Prozentpunkte auf 40 % bzw.
45 %, wenn eine Ölheizung durch den Anschluss an das Wärmenetz ersetzt wird.

Bei Fernwärmekonzepten und der Erschließung von Fernwärmepotenzialen spielen die Wechselwirkungen der Fördertöpfe zunehmend eine Rolle, wie in der Abbildung zur Fördersystematik gezeigt.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) liegt noch auf der ToDo-Liste des BMWi – geplant ist, dass ein Transformationsplan nach BEW ebenfalls als Erfüllung der BEG-Kriterien anerkannt wird.

Bei Fragen zu Förderungen nach BEG, BEW oder KWKG melden Sie sich gerne!