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Vorlage der Entwürfe der Rechtsverordnungen zum BEHG durch das BMU am 07.07.2020

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 07.07.2020 die Entwürfe der Rechtsverordnungen zum BEHG vorgelegt, die die gesetzlichen Vorgaben konkretisieren und praktisch umsetzbar machen sollen.

  • Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV);

Der Entwurf zur BEHV enthält bisher lediglich die Detailregelungen zum Erwerb und  Veräußerung von Emissionszertifikaten und zur Einrichtung des Nationalen Emissionshandelsregister.

Das Ministerium will auch die Detailregelungen zu anderen Gesetzesvorschriften (13 Verordnungsermächtigungen im BEHG) in der BEHV regeln, die damit die zentrale Verordnung zur Umsetzung werden wird –  weitere Vorschriften werden also ergänzt werden.

  • Berichterstattungsverordnung 2020 (BeV 2022).

In der BeV 2022 werden i.W. Details  zum Emissionsbericht (§ 7 BEHG) und zum Überwachungsplan (§ 6 BEHG) geregelt.

Sie besitzt einen  vorläufigen Charakter, da sie nur den Emissionshandel in den Jahren 2021 und 2022 für die Hauptbrennstoffe (Anlage 2 BEHG) regelt – also ausschließlich diese Übergangszeit.

Wenn das BEHG ab dem Jahr 2023 für alle in Anlage 1 des Gesetzes genannten Brennstoffe zur Anwendung gelangt, wird eine Neufassung der Regelungen der BeV 2022 erforderlich. Voraussichtlich werden diese dann in die BEHV integriert werden.

Damit wurde die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Hier sind Stellungnahmen bis zum 11.08.2020 möglich.

Die Verordnungsentwürfe können Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums abrufen:

Referentenentwürfe Verordnungen zum BEHG