Menu

Rechtsberatung

„In der Energiewirtschaft wird in Zukunft kein Rechtsberatungsbedarf mehr bestehen, weil wir den Energiemarkt umfassend regeln werden.“
(aus einer Podiumsdiskussion beim BMWI 1998)

Ein (Energie)Netz aus Paragraphen

Immer neue staatliche Regelungen, Vorgaben des Gesetzgebers, der BNetzA und der Regulierungsbehörden machen die heutige Energiewirtschaft auch zu einem Paragraphen-Netz – mit Reibungsflächen, Stolperfallen und Knoten. Gerade die permanente Kontrolle der eigenen Tätigkeit ist eine Daueraufgabe. Eine Aufgabe, bei der die Experten der ENERKO Gruppe Versorgern zur Seite stehen.

Juristische Fragestellungen ergeben sich für Energieversorge – bspw. Stadtwerke – auf drei Stufen:

 

Stufe 1: Innerbetrieblich optimieren Risikomanagement, Compliance, Gründung, Umwandlung und Optimierung von Gesellschaftsstrukturen.
Stufe 2: Kundenbeziehungen gestalten Anschluss-, Mess- und Lieferverträge von Wärme, Strom, Gas, Wasser, Dienstleistungs- und Contractingverträge.
Stufe 3: Behördliche Beziehungen organisieren

  • Fernwärmenetzbetreiber gegenüber Behörden bei Sektoruntersuchungen des BKartA und der LKartB
  • Netzübernahmen
  • Netzanschlussverhältnisse mit vorgelagertem Netz
  • Energiesteuerrechtliche Vertretung und prozessuale Vertretung von Netzbetreibern/Vertrieb gegenüber dritten Marktteilnehmern und Behörden

In allen Stufen wurden in den letzten Jahren intensive rechtliche Beratungen für alle Marktteilnehmer zur Daueraufgabe. Und sie sind es immer noch. Denn Änderungen der Rahmengesetzgebung und Gestaltungwille sind permanente Treiber. Chancen bieten sich und wollen ergriffen werden. Zum Beispiel in den neuen Geschäftsmodellen für Stadtwerke von Smart Metering bis Elektromobilität. Zum Beispiel in der Ausweitung eigener Erzeugungskapazitäten in den Erneuerbaren Energien. Oder in der Schaffung neuer Unternehmen und Kooperationen, die Infrastrukturen besitzen, betreiben oder vermarkten.

Die Handlungsspielräume der Energiewirtschaft haben sich verändert. Engeren Vorgaben in der Vertragsgestaltung (Lieferverträge, Preisgestaltung von Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen) stehen größere Freiheiten und Chancen in den neuen Geschäftsfeldern (Energieeinkauf, bundesweite Absatzgebiete, neue Medien, Contracting und Energieberatung) gegenüber.

Die in die ENERKO Gruppe integrierte Kanzlei Achterwinter, Düsseldorf, berät, analysiert und prozessiert in diesen Bereichen für Mandanten seit Beginn der Liberalisierung des Energiemarktes. Auf Basis der energiewirtschaftlichen Expertise der gesamten ENERKO Gruppe entstehen verlässliche juristische Konzepte und Beratungs-Know-how mit Alleinstellungspotenzial in der gesamten Energiewirtschaft.

„Würden Sie einen Stadtwerker aus dem Jahre 1998 nach einem langen Schlaf heute in sein Stadtwerk zurückschicken, er würde es nicht mehr wiedererkennen. Pflichten. Tätigkeiten. Möglichkeiten: Hier kumulieren alle Entwicklungen der Energiewirtschaft an einem Punkt. Und damit auch alle juristischen Fragestellungen.“
Heribert Müller-Achterwinter, Geschäftsführender Partner der Kanzlei Achterwinter in der ENERKO Gruppe