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Stand der Gesetzesänderungen zur FFVAV und zur AVBFernwärmeV

Die FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und –Abrechnungsverordnung) sowie die Änderungen der AVBFernwärmeV sind am 5. Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie beinhalten wesentliche Änderungen zu Gunsten der Fernwärmekunden und zu Lasten der Versorger.
So hat ein Fernwärmekunde nunmehr jährlich ein Recht auf Anpassung der Leistung (vgl. § 3 AVBFernwärmeV) und es ist ausdrücklich geregelt, dass ein Versorger die Änderung einer Preisanpassungsklausel im Massengeschäft nicht mehr durch öffentliche Bekanntgabe herbeiführen kann (vgl. § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV).
Das wird zu einer höheren Arbeitsbelastung bei den Versorgern führen, die Kalkulation langfristiger Vertragsverhältnisse wird schwierig und es die Fernwärmeverträge müssen angepasst werden.