Nationaler Notfallplan Gas
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 30.03.2022 die Frühwarnstufe gemäß nationalem Notfallplan Gas ausgerufen.
Diese erste Stufe zur Abwehr einer Gasmangellage in Deutschland basiert auf EU Gesetzgebung und wurde 2017 in Deutschland zur Krisenvorsorge in der Gasversorgung eingeführt. Abgesehen von unerwarteten kurzfristigen Lieferengpässen in den letzten Jahren ist der Notfallplan Gas jetzt in Zusammenhang mit dem Krieg Russlands in der Ukraine erstmals in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt.
Hier geht es zur Pressemitteilung des BMWK
Schwerpunkte des Notfallplans sind Informationsketten und Abschaltpläne von Kunden. Neben den Informationsketten der Netzbetreiber sind auch die Lieferanten in den Informationsfluss mit aufzunehmen.
Sollten Sie zur Umsetzung des nationalen Notfallplans Gas auf Ihr Unternehmen noch Fragen haben, stehen Ihnen Herr Garske, Herr Müllers, Herr Dr. Sieling und Herr Bormacher jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns einfach an.
Edgar Garske
Prokurist, Regulierung und Netze
edgar.garske@enerko.de
+49 (2464) 971-3
Markus Müllers
Geschäftsführer
markus.muellers@ees-enerko.de
+49 (241) 990 019-13
Dr. Stefan Sieling
Prokurist, Beratung
stefan.sieling@ees-enerko.de
+49 (241) 990 019-17
Elmar Bormacher
Rechtsanwalt
elmar.bormacher@achterwinter.de
+49 (211) 530660-20