Kommunale Wärmeplanung – Schlüssel zur Dekarbonisierung des Wärmesektors
Neben Baden-Württemberg hat jetzt auch Schleswig-Holstein eine Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt und auch auf der Bundesebene ist eine Regelung zur landesweiten Umsetzung in Vorbereitung.
Das seit dem 17.12.2021 gültige Energiewende- und Klimaschutzgesetz (ENWK) verpflichtet größere Kommunen in Schleswig-Holstein, einen kommunalen Wärmeplan (KWP) aufzustellen und spätestens alle 10 Jahre fortzuschreiben. Dies betrifft alle Mittel- und Oberzentren, kleinere Kommunen sind ebenfalls berechtigt, einen Wärmeplan aufzustellen und die entsprechenden Daten einzuholen. Der kommunale Wärme- und Kälteplan von Gemeinden, die zu den Mittel- und Oberzentren sowie Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren gehören, sind spätestens bis 2024 dem Umweltministerium vorzulegen. Für Gemeinden, die zu Unterzentren und Stadtrandkernen 1. Ordnung gehören gibt es eine Frist bis Ende 2027.
Die kommunale Wärmeplanung ist wie auch in Baden-Württemberg als langfristiger Prozess angelegt mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Dieses Ziel ist auch vor dem aktuellen Hintergrund massiv gestiegener Energiepreise und den Unsicherheiten der Gasversorgung wichtiger denn je.
Gleichzeitig ist die Verpflichtung zur Wärmeplanung aber auch eine Chance für Kommunen und Energieversorger, die Transformation des Wärmemarktes auf Basis einer digitalen Abbildung von Städten und Quartieren aktiv voran zu treiben. Den gesetzlichen Hintergrund sowie unsere Vorgehensweisen und Methoden der kommunalen Wärmeplanung haben wir in einem Whitepaper für Sie zusammengefasst, jeweils in einer Version für Baden-Württemberg und Schelswig-Holstein.
White Paper Kommunale Wärmeplanung Schleswig-Holstein
White Paper Kommunale Wärmeplanung Baden-Württemberg
Sarah Henn
Energiekonzepte
sarah.henn@enerko.de
+49 (2464) 971-3
Sabine Milatz
Datenbanken und GIS-Systeme
sabine.milatz@enerko.de
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