Dauerbrenner Redispatch 2.0 – es gibt noch viel zu tun…
Noch immer hängt die Mehrheit der Beteiligten den ursprünglich von der BNetzA gesetzten Zielmarken zum Teil deutlich hinterher. Und ganz klar ist auch: nach wie vor ist das Thema herausfordernd, insbesondere bei Anlagen, die nicht unter den „Standard“ fallen, ein PV- oder Wind-Volleinspeiser zu sein. Beispiele hierfür sind komplex eingebundene Batteriespeicher, Anlagen zur Kappung der Jahresnetzbezugsspitze oder tatsächlich sogar auch Bremsenprüfstände, die allesamt dem Redispatch-Regime unterliegen und entsprechende Pflichten zur Datenlieferung und Kommunikation über das Connect+ System somit keinen Aufschub erhalten. Anlagenbetreiber können sich daher nicht darauf verlassen, dass die BNetzA weiterhin keine Maßnahmen bei Verstößen ergreift. Betreiber von Erzeugungsanlagen, die unter das neue Redispatch-Regime fallen, sollten noch nicht abgegebene Datenmeldungen also so schnell wie möglich erledigen oder sich eines Dienstleisters bedienen.
Hinsichtlich der Stamm- bzw. Planungsdatenmeldungen sowie der Meldungen von Nichtbeanspruchbarkeiten oder von ansetzbaren Kosten bleiben derzeit noch viele Fragen ungeklärt – insbesondere aus prozessualer Sicht. Beispielhaft sei hier der Umgang mit den (vor-)monatlichen IST-Daten auf TR-Ebene zu nennen. Diese sind für eine ordentliche und vor allem lückenlose Prüfung der Ausfallarbeit in der BTR-Rolle aus mehreren Gründen unabdingbar. Ein standardisierter Prozess hierzu existiert derzeit nicht. Hier ist zeitnaher Nachholbedarf von offizieller Seite wünschenswert, um anstatt bilateraler Wege mit zum Teil erheblichem manuellen Aufwand standardisierte Prozesse mit hohem Automatisierungsgrad systemisch etablieren zu können. Am Ende steht fest: Es ist noch einiges zu tun auf dem Weg zu einem flächendeckenden und vor allem möglichst automatisierten Redispatch 2.0.
Wir unterstützen Anlagen- und Netzbetreiber bei allen Aufgaben und Herausforderungen auf diesem Weg, sprechen Sie uns gerne an!
Dr. Stefan Sieling
Prokurist, Beratung
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