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Bundesprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) ist genehmigt und soll im September starten

Das lang erwartete neue Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 2.8.2022 von der EU beihilferechtlich genehmigt worden. Die Förderung in vier Modulen soll nun Mitte September starten.

Wärmenetze sind Schlüsselelemente der Wärmewende, die nach aktuellen Studien und vor allem auch vor dem Hintergrund der Gasmangellage deutlich ausgebaut und dekarbonisiert werden müssen, um als Beschleuniger der Wärmewende fungieren zu können.

Mit der neuen systemischen Förderung soll der Anteil klimaneutraler Wärmequellen in Wärmenetzen bis 2030 auf 30 % und mittelfristig bis auf 100 % ausgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die neue Richtlinie, die nun zeitnah im Gesetzblatt veröffentlicht werden soll,  erstmalig eine ganzheitliche Förderung klimafreundlicher Wärmeerzeugung vor. Neben Erneuerbaren Energien wie Solarthermie und Umweltwärme ist ausdrücklich auch nicht vermeidbare Abwärme förderfähig. Das BEW besteht aus den folgenden Modulen:

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Modul 2: Systemische Förderung (40% Förderquote für förderfähige Investitionen)

Die Umsetzungsförderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsnetzen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Transformationsplan bzw. Machbarkeitsstudie gem. Modul 1 vorliegt.

Modul 3 und 4: Einzelmaßnahmen (40% Förderquote für förderfähige Investitionen) und Betriebskostenzuschüsse

Neben der Neuerrichtung von Wärmenetzen oder der systemischen Transformation von Bestandswärmenetzen können auch einzelne Maßnahmen in Wärmenetzen als Einzelmaßnahmen gefördert werden, wie zum Beispiel große Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher oder Wärmeübergabestationen. Gänzlich neu ist die Betriebskostenförderungen für Wärme, die für Solarthemieanlagen (2 ct/kWh) und elektrische Wärmepumpen (max. 7 ct/kWh, abhängig von Effizienz und Stromquelle) über 10 Jahre anzusetzen sind.

Die Antragstellung wird wie bei der Fördersystematik Wärmenetze 4.0 über das Bafa laufen, das in den nächsten Wochen auch Umsetzungsrichtlinien und Antragsformulare veröffentlichen wird.

Mehr Informationen zum BEW und auch das Wechselspiel mit weiteren Förderungen (BEG, EEW, KWK) finden sie in unserem aktualisierten White Paper zur Förderwelt im Wärmemarkt.

Download White Paper „Förderwelt im Wärmesektor (BEW, BEG, EEW, KWKG)“