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Berechnung des betriebsnotwendigen (Eigen-)Kapitals könnte vereinfacht werden

Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zur „Weiterentwicklung der Kapitalkostenvergütung für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen“ in Auftrag gegeben. Zweck soll die Vereinfachung der Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung sein. Das Gutachten ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen hat eigene Vorschläge erarbeitet, wonach die Berechnungsmethodik noch weiter vereinfacht würde. Ob diese Vereinfachungen schon bei der Ermittlung der Kostenbasis für die 4. Regulierungsperiode gelten sollen, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zu Fragen der Auswirkungen einer geänderten Berechnungsmethodik für Ihr Unternehmen und der Gestaltungsspielräume, die sich dadurch eröffnen, mit uns Kontakt aufnehmen.