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Messstellenvertrag über den Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

Die Ausgestaltung eines solchen Vertrages stellt nur eine von vielen Herausforderungen des „neuen“ Messstellenbetriebsgesetzes dar. Da aber viele grundzuständige Messstellenbetreiber kurz vor dem Beginn des Einbaus von modernen Messeinrichtungen stehen, stellt sich für diese ganz aktuell die Frage, wie und mit welchem Messstellennutzer (Lieferant, Letztverbraucher, Anlagenbetreiber) sie einen entsprechenden Messstellenvertrag abschließen müssen. Hier gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen den grundzuständigen Messstellenbetreibern und Lieferanten.

Lesen Sie zum Umgang mit dieser Situation mehr dazu in unserem Whitepaper.

       Whitepaper_Ausgestaltung von Messverträgen