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Licht und Schatten im KWK-Änderungsgesetz – Stellungnahme der ENERKO

Am 26. September 2016 hat das BMWi einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Änderung des KWKG und der Bestimmungen zur Eigenversorgung im EEG 2017 vorgelegt“, der sich zurzeit in der Verbände- und Länderanhörung befindet.

Eine wesentliche Änderung der bisherigen KWK-Systematik ist die Einführung einer „Ausschreibungs-Zone“ zwischen 1 MW und 50 MW.

Aus Sicht der ENERKO ist die Überleitung der bisherigen, starren KWK Förderung in eine stärker wettbewerbs- und marktorientierte Form vertretbar und angemessen, analog zu den Ausschreibungsverfahren im EEG.

Im Detail sehen wir einige problematische Aspekte, da die KWK-Projektlandschaft aufgrund von zwei Produkten (Wärme und Strom) sowie der großen technologischen Vielfalt sehr viel heterogener als vergleichbare Windkraft oder Photovoltaik Projekte.

In der Stellungnahme der ENERKO Gruppe sind Anmerkungen und Vorschläge zu einigen kritischen Punkten zusammengetragen und auf der Internet-Seite des BMWi (link) veröffentlich und hier verfügbar:

Download Stellungnahme