Menu

Support für Netzbetreiber

Potenziale nutzen – auch im regulierten Markt

Seit Januar 2009 sind die deutschen Strom- und Gasnetze der Anreizregulierung unterworfen. Die Anreizregulierung soll durch staatliche Regulierung Anreize zu Kostensenkungen bei Strom- und Gasnetzbetreibern bewirken.

Die Regulierungsbehörden legen Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber fest, auf deren Basis die Netznutzungsentgelte kalkuliert werden. Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt anhand der Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bzw. der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).

Netzbetreiber müssen sich an die vorgegebenen Spielregeln halten und haben darüber hinaus umfangreiche Berichtspflichten gegenüber den Regulierungsbehörden.

Die wandelnde Gesetzgebung führt zu Änderungen und Neuerungen im Rahmen der Regulierung. Dadurch verändern sich die Aufgaben der Netzbetreiber fortlaufend.

Leistungen der ENERKO im Detail:

  • Netznutzungsentgelte Strom und Gas
  • Regulierungskonto
  • Kapitalkostenaufschlag
  • Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV und Sondernetzentgelte nach § 20 Gas-NEV
  • Gleichzeitigkeitsgeraden
  • Vermiedene Netzentgelte
  • Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
  • Plausibilisierung Lastgangdaten
  • Antragstellung Kostenprüfung
  • Verhandlungen mit Regulierungsbehörden im Rahmen Kostenprüfung
  • Optimierung Jahresabschlüsse und Strategische Netzplanung im Hinblick auf Kostenprüfung
  • Datenmeldungen an Regulierungsbehörden

Ein hochspezialisiertes Beraterteam der ENERKO unterstützt Sie gerne bei jeglichen Themen rund um das Thema Regulierung.